Sie sind Leistungserbringer für den Bereich der Hilfsmittelversorgung? Dann finden Sie alle wichtigen Informationen für sich auf der Seite Hilfsmittelanbieter.
Hilfsmittel von H - M
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Hilfsmitteln und erfahren:
wer einen Anspruch hat
welche Produkte bezogen werden können
wie und wo sie die Hilfsmittel erhalten
und welche Kosten für Sie anfallen
Haben Sie weitere Fragen zur Kostenübernahme von Hilfsmitteln? Wir möchten Ihnen einen umfassenden und funktionalen Überblick über den Hilfsmittelbereich zur Verfügung zu stellen, aktuell befinden wir uns noch im Aufbau. Stehen die von Ihnen gewünschten Informationen online noch nicht bereit? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren persönlichen Kundenberater.
Haarersatz (Mehr erfahren >>)
Was ist Haarersatz?
Haarersatz sind Perücken oder Haarteile bei vorübergehendem oder langfristigem massivem Haarverlust. Die Hilfsmittelversorgung umfasst nur den Haarersatz, der notwendig ist, um einem unbefangenen Beobachter den Verlust des Haupthaares nicht sogleich erkennbar werden zu lassen.
Wer hat Anspruch auf Haarersatz?
Versicherte (außer Männer) mit massivem Haarausfall/-verlust unter dem Aspekt der entstellenden Wirkung als Krankheitswert zur Teilhabe am Leben
Versicherte Frauen, Kinder und Jugendliche mit einer leistungsbegründenden Diagnose
Transsexuelle bei fehlender Anpassmöglichkeit, wenn aufgrund von massivem Haarausfall kein ausreichendes weibliches Auftreten ermöglicht werden kann.
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
Konfektionierte Haarteile
konfektionierte Vollperücken
in begründeten Fällen Maßanfertigungen
Perückenkopf
Befestigungselemente
Wie erhalten Sie den Haarersatz?
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.
Woher bekommen Sie den Haarersatz?
Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche
Welcher Haarersatz steht Ihnen zu?
Die Art der Versorgung richtet sich nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung sowie den medizinischen Erfordernissen.
Die Versorgung sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
Welche Kosten sind für den Haarersatz durch Sie zu zahlen?
Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.
Weitere Informationen zu unseren Verträgen erhalten Sie in unserer
Ein Tracheostoma ist eine operativ angelegte Öffnung der Luftröhre (Trachea = Luftröhre, Stoma = Mund/Mündung) zur Atmung/Beatmung bei nicht vorliegender/eingeschränkter Atmungsmöglichkeit über die Nase oder den Mund. Die Hilfsmittel bei Tracheostoma ermöglichen eine Sicherstellung der Atmung und Pflege des künstlichen Luftröhrenzugangs.
Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel bei Tracheostoma?
Versicherte nach einer Tracheostomaanlage mit leistungsbegründender Diagnose.
Bei Bedarf Absauggeräte beziehungsweise Inhalationshilfen
Wie erhalten Sie die Hilfsmittel bei Tracheostoma?
Verordnung des Klinikarztes für maximal vier Wochen
Ärztliche Verordnung mit Angabe der erforderlichen Versorgung
Woher bekommen Sie die Hilfsmittel zur Traeostomaversorgung?
Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche
Sie können bei einem oder mehreren Leistungserbringern telefonisch Probepakete zum Testen anfordern.
Wie viele Hilfsmittel stehen Ihnen pro Monat zu?
Es gibt keine festgelegte Menge; der Lieferumfang wird durch die Angaben des Entlassmanagements der Klinik beziehungsweise die Aufführung der Hilfsmittel auf der Verordnung und Ihrer Erfahrungswerte bestimmt.
Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.
Welche Kosten für Hilfsmittel bei Tracheostoma fallen für Sie an?
Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
Wenn Sie sich für ein Wunschprodukt entscheiden, welches über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgeht, müssen Sie die Differenz (Aufzahlung) selbst bezahlen.
Menschen mit reduziertem Allgemeinzustand, die über eine eingeschränkte oder keine Möglichkeiten eines eigenständigen Lagerungswechsels verfügen. Meist sind Rollstuhlfahrer, bettlägerige Menschen und Menschen mit Sensibilitätsstörungen betroffen.
Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel gegen Dekubitus?
Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
Weichlagerungsmatratzen
Auflagen zur intermittierenden Entlastung
Wechseldruckauflagen und -matratzen
Dynamische Liegehilfen
Sitzhilfen mit Gelfüllung oder mit Weichlagerungsmaterialien
Druckreduzierende Keilkissen
Wie erhalten Sie die Hilfsmittel gegen Dekubitus?
Ärztliche Verordnung
Hilfsmittelempfehlung im Rahmen des Pflegegutachtens durch den MDK
Hilfsmittelempfehlung im Rahmen des Pflegeberatungseinsatzes (gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI) durch eine Sozialstation bei bestehender Pflegestufe
Woher bekommen Sie die Hilfsmittel gegen Dekubitus?
Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche
Welche Kosten für Hilfsmittel gegen Dekubitus fallen für Sie an?
Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
Wenn Sie sich für ein Wunschprodukt entscheiden, welches über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgeht, müssen Sie die Differenz (Aufzahlung) selbst bezahlen.
Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (Mehr erfahren >>)
Was sind Hilfsmittel zur Kompressionstherapie?
Die klassische Kompressionstherapie dient zum Druckaufbau auf das sie umschließende Körpergewebe. Ziel ist die Förderung des Blutrückflusses (in den Venen), der Lymphe (in den Lymphbahnen) sowie der Vermeidung von vermehrten Gewebebildungen oder -wucherungen nach Verbrennungen.
Die Kompression kann konventionell mit Kompressionsmaßnahmen zum Tragen am Körper (Kompressionsstrümpfe, -bekleidung) oder durch apparative Kompression (Mehrkammerkompressionsgerät) vorgenommen werden. Die konservative Versorgung unterteilt sich in die Kompressionsstärke I-IV (Kompressionsklasse) und die Kompressionsart in der Herstellung (flach oder rundgestrickt).
Wer hat Anspruch Hilfsmittel zur Kompressionstherapie?
Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
Kompressionstrümpfe in Rundstrick (zum Beispiel Waden-, Schenkel-, Armstrumpf, Strumpfhosen, Handschuhe) Kompressionsklasse I-IV
Kompressionsstrümpfe in Flachstrick (zum Beispiel Waden-, Schenkel-, Armstrumpf, Strumpfhosen, Handschuhe) Kompressionsklasse I-IV
Wie erhalten Sie die Hilfsmittel zur Kompressionstherapie?
Ärztliche Verordnung (Sie können sich mit Ihrer ärztlichen Verordnung direkt an einen Vertragspartner wenden)
Woher bekommen Sie die Hilfsmittel zur Kompressionstherapie?
Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche
Wie viele Hilfsmittel zur Kompressionstherapie stehen Ihnen pro Jahr zu?
Bei der Versorgung mit Flachstrick:
Bei der Erstversorgung: zwei Versorgungen im ersten Halbjahr, anschließend eine Folgeversorgung im zweiten Halbjahr
Bei weiteren Folgeversorgungen: zwei Versorgungen pro Jahr
Bei der Versorgung mit Rundstrick:
Generell zwei Versorgungen pro Jahr.
Welche Kosten sind für die Hilfsmittel zur Kompressionstherapie durch Sie zu zahlen?
Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.
Weitere Informationen zu unseren Verträgen erhalten Sie in unserer
Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, apparative (Mehr erfahren >>)
Was ist eine apparative Kompressionstherapie?
Die apparative Kompressionstherapie ist eine ergänzende Behandlung bei ödematösen Stauungszuständen. Sie wird mit Apparaten durchgeführt, die über Ein- oder Mehrkammersysteme wechselnden Druck auf die zu behandelnde Extremität ausübt.
Der zusätzliche Einsatz eines Kammersystems zur Nutzung im häuslichen Umfeld kann nach Ausschöpfung der konservativen Kompressionstherapie sowie der manuellen Lymphdrainage bei zusätzlicher Erforderlichkeit der Therapieintensivierung erfolgen.
Wer hat Anspruch auf eine apparative Kompressionstherapie?
Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose, die bei regelmäßiger manueller Lymphdrainage sowie konstanter konservativer Kompressionstherapie keine ausreichende Entlastung erreichen können.
Wie erhalten Sie eine apparative Kompressionstherapie?
Ärztliche Verordnung mit der bisher erfolgten Versorgung/Therapie/Maßnahmen
Woher bekommen Sie die apparative Kompressionstherapie?
Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche
In welchem Umfang steht Ihnen die apparative Kompressionstherapie zu?
Die Art der Versorgung richtet sich nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung und den medizinischen Erfordernissen.
Die Versorgung sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
Welche Kosten sind für die apparative Kompressionstherapie durch Sie zu zahlen?
Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.
Weitere Informationen zu unseren Verträgen erhalten Sie in unserer
Hörhilfen sind technische Hilfen sowie Hörgeräte, die eine angeborene oder erworbene Hörminderung möglichst weitgehend ausgleichen.
Wer hat Anspruch auf Hörhilfen?
Versicherte mit Innenohrschwerhörigkeit
Versicherte mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit
Hörbehinderte mit Schallleitungsschwerhörigkeit
Versicherte mit Schädigungen des Mittelohrs oder des Außenohrs
Welche Hörhilfen sind aufzahlungsfrei enthalten?
Hörgeräte für Erwachsene inklusive Ohrpassstücke
Hörgeräte für Kinder inklusive Ohrpasstücke und Batterien
Knochenleitungsgeräte inklusive der Batterien
Wie erhalten Sie die Hörhilfen?
Bei einer Erstversorgung und einer Wiederversorgung vor dem Ende der Laufzeit ist eine Verordnung durch einen Hals-Nase-Ohrenarzt erforderlich.
Bei einer Folgeversorgung nach Ablauf der Laufzeit und keiner Änderung der Versorgungsform ist keine Verordnung erforderlich.
Woher bekommen Sie die Hörhilfen?
Die Versorgung erfolgt durch Akustiker, die Vertragspartner der IKK Südwest sind.
Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Vertragspartner wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.
Wann können jeweils neue Hörhilfen erhalten werden?
Erwachsene nach einer Laufzeit von sechs Jahren
Kinder nach einer Laufzeit von vier Jahren
Bei einer Veränderung des Hörvermögens bzw. der medizinisch erforderlichen Versorgungsform
Gehen Sie bitte sorgsam mit Ihrer Hörhilfe um. Kosten für Schäden, z. B. durch unsachgemäßen Gebrauch oder bei selbst verschuldetem Verlust, werden durch die IKK Südwest nicht übernommen.
Eine private Zusatzversicherung für Hörhilfen ist daher in vielen Fällen sinnvoll. Diese beteiligt sich, je nach Leistungsumfang, beispielsweise an den Kosten für eine Neuversorgung, bei Reparaturen, Verlust oder Diebstahl. Oft bieten Ihnen Hörgeräteakustiker direkt beim Kauf der Hörhilfe eine Zusatzversicherung an, die Sie beim jeweiligen Versicherungspartner abschließen können.
Welche Kosten für Hörhilfen fallen für Sie an?
Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
Wenn Sie sich für ein Wunschprodukt entscheiden, welches über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgeht, müssen Sie die Differenz (Aufzahlung) selbst bezahlen.
Inhalations - und Atemtherapiegeräte (Mehr erfahren >>)
Was sind Hilfsmittel bei schlafbezogenen Atmungsstörungen (Schlafapnoehilfsmittel)?
Kommt es während der Schlafphase zu vermehrtem Atmungsaussetzer, erfolgt eine Unterstützung bzw. komplette Übernahme der Atmung durch Beatmungsgeräte mittels Maskenbeatmung.
Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel bei schlafbezogenen Atmungsstörungen?
Versicherte, mit einer leistungsbegründenden Diagnose.
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
Gerät mit Schlauch und ggf. Filter (Grundausstattung)
Konfektionierte Maskensysteme (aus Maskengrundkörper, Abstandhalter, Polster, Haltebänder, Anschluss für den Druckschlauch, Polster und Abstandhalter)
Individuell angefertigte Maskensysteme
Befeuchter integriert oder als Zusatz
Fein- und Grobstaubfilter
Erforderliche Zurüstungen
Anteilige Stromkosten
Wie erhalten Sie die bei schlafbezogenen Atmungsstörungen benötigten Hilfsmittel?
Verordnung vom Schlaflabor
Verordnung durch Pneumologen, HNO, Kardiologen
Woher bekommen Sie die bei schlafbezogenen Atmungsstörungen benötigten Hilfsmittel?
Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.
Wie viele Hilfsmittel stehen Ihnen pro Monat zu?
Neben dem Therapiegerät richtet sich die Menge des Verbrauchsmaterials nach den Angaben auf der Verordnung und den Hygienevorschriften.
Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.
Welche Kosten sind für bei schlafbezogenen Atmungsstörungen benötigten Hilfsmittel durch Sie zu zahlen?
Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.
Inhalationshilfen ermöglichen Ihnen die mehrmals tägliche Verabreichung von Arzneimitteln über die Atemwege.
Wer hat Anspruch auf Inhalationshilfen?
Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
Inhalationssysteme mittels Maske
Inhalationshilfen mit/ohne Spacer
Druckinhalationsgerät, zum Beispiel Pariboy
Ultraschallinhalationsgeräte
Verbrauchartikel, zum Beispiel Filter
Wie erhalten Sie die Inhalationshilfen?
Verordnung des Klinikarztes für maximal vier Wochen
Ärztliche Verordnung mit Angabe des Hilfsmittels
Woher bekommen Sie die Inhalationshilfen?
Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.
Wie viele Inhalationshilfen stehen Ihnen pro Monat zu?
Es gibt keine festgelegte Menge; die Liefermenge der Verbrauchsartikel richtet sich nach den Angaben auf der Verordnung.
Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.
Welche Kosten für Inhalationshilfen fallen für Sie an?
Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
Wenn Sie sich für ein Wunschprodukt entscheiden, welches über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgeht, müssen Sie die Differenz (Aufzahlung) selbst bezahlen.
Weitere Informationen zu unseren Verträgen erhalten Sie in unserer
Ableitende Inkontinenzhilfen dienen dem kontrollierten Ableiten von Urin oder dünnflüssigem Stuhlgang direkt oder über Verbindungsschläuche in entsprechende Auffangbehältnisse.
Wer hat Anspruch auf ableitende Inkontinenzhilfen?
Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
Einmalkatheter
Ballonkatheter (Verweilkatheter)
Urinalkondome
Urinbeutel unsteril/steril, mit/ohne Ablassventil
Beinbeutel mit Einbeinhose oder Haltebänder
Bettbeutel mit/ohne Ablassventil
Halterungen für Bettbeutel
Katheterverschlüsse (Stöpsel)
Wie erhalten Sie ableitende Inkontinenzhilfen?
Ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose, Menge sowie dem Zeitraum.
Woher bekommen Sie ableitende Inkontinenzhilfen?
Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche
Wie viele ableitende Inkontinenzhilfen stehen Ihnen pro Monat zu?
Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung.
Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.
Welche Kosten für Inkontinenzhilfen fallen für Sie an?
Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
Wenn Sie sich für ein Wunschprodukt entscheiden, welches über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgeht, müssen Sie die Differenz (Aufzahlung) selbst bezahlen.
Dank moderner Produkte und bequemer Versandmöglichkeiten ist die Inkontinenzversorgung einfacher denn je. Aufsaugende Inkontinenzhilfen sind Windeln oder Einlagen, die im ambulanten, häuslichen Bereich verwendet werden. Sie werden von Personen benötigt, die nicht in der Lage sind, Harn und/oder Stuhlabgang zu kontrollieren. Ursache können Fehlbildungen beziehungsweise verschiedene Krankheits- oder Verletzungsfolgen sein.
Wer hat Anspruch auf Inkontinenzhilfen? Versicherte, aber auch Kinder ab drei Jahren, mit der Diagnose Inkontinenz. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.
Ein Klinikarzt verordnet die Inkontinenzhilfen für maximal vier Wochen
oder ein Allgemeinmediziner, Internist, Urologe für maximal sechs Monate. Die Verordnung umfasst die Angabe des Produktes und die erforderliche Tagesmenge.
Woher bekommen Sie die Inkontinenzhilfen?
Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten. Mit unserer Kundenberatersuche finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner oder nutzen Sie unsere Vertragspartnersuche
Sie können bei einem oder mehreren Leistungserbringern telefonisch Probepakete zum Testen anfordern.
Wie viele Inkontinenzhilfen stehen Ihnen pro Monat zu?
Es gibt keine festgelegte Menge; der Lieferumfang wird durch Ihre Angaben bei der Trinkmenge oder Ihren Erfahrungswerten festgelegt.
Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.
Welche Kosten sind für Inkontinenzhilfen durch Sie zu zahlen?
Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
Wenn Sie sich für ein Wunschprodukt entscheiden, welches über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgeht, müssen Sie die Differenz (Aufzahlung) selbst bezahlen.
Aufsaugende Inkontinenzhilfen sind Windeln oder Einlagen zur Anwendung im stationären Pflegebereich. Sie werden von Personen benötigt, die nicht in der Lage sind, Harn und/oder Stuhlabgang zu kontrollieren. Ursachen können Fehlbildungen bzw. verschiedene Krankheits- oder Verletzungsfolgen sein.
Wer hat Anspruch auf Inkontinenzhilfen im stationären Pflegebereich?
Versicherte, mit einer leistungsbegründenden Diagnose im stationären Pflegebereich.
Ärztliche Verordnung mit der Angabe einer leistungsbegründenden Diagnose einmal jährlich.
Woher bekommen Sie die Inkontinenzhilfen?
In der Regel erfolgt die Beratung bzgl. der Inkontinenzprodukte durch das stationäre Pflegepersonal.
Die Bestellung erfolgt zentral durch das Pflegeheim inklusive der Lieferung in die jeweiligen Wohnbereiche.
Wird die Versorgung nicht zentral durch das Pflegeheim vorgenommen kann eine Versorgung durch einen Vertragspartner der IKK Südwest angestrebt werden.
Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche
Sie können bei einem oder mehreren Leistungserbringern telefonisch Probepakete zum Testen anfordern.
Wie viele Inkontinenzhilfen stehen Ihnen pro Monat zu?
Es gibt keine festgelegte Menge; der Lieferumfang wird durch Ihre Angaben bei der Trinkmenge oder Ihren Erfahrungswerten festgelegt.
Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.
Welche Kosten für Inkontinenzhilfen fallen für Sie an?
Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
Wenn Sie sich für ein Wunschprodukt entscheiden, welches über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgeht, müssen Sie die Differenz (Aufzahlung) selbst bezahlen.
Kommunikationshilfen dienen der Kompensation einer fehlenden Möglichkeit sich mittels der Stimme, dem Gehör, dem Sehen, Schreiben oder Fühlen seiner Umwelt mitzuteilen oder Informationen zu erhalten. Sie machen eine direkte lautsprachliche und/oder schriftliche Mitteilung oder Informationsweitergabe an den Betroffenen möglich.
Wer hat Anspruch auf Kommunikationshilfen?
Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
Einfache Kommunikationshilfen/Symbolsysteme
Statische Systeme mit Sprachausgabe
Dynamische Systeme mit Sprach- und Sichtausgabe
Behinderungsgerechte Hardware zur Eingabeunterstützung
Behinderungsgerechte Software für Kommunikationssysteme
Halterungen für Kommunikationshilfen
Sprachverstärker
Signalanlagen
Behinderungsgerechte Tastaturen
Wie erhalten Sie Kommunikationshilfen?
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.
Woher bekommen Sie Kommunikationshilfen?
Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche
Welche Kommunikationshilfen stehen Ihnen zu?
Die Art der Versorgung richtet sich nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung und den medizinischen Erfordernissen.
Die Versorgung sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
Welche Kosten sind für Kommunikationshilfen durch Sie zu zahlen?
Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.
Weitere Informationen zu unseren Verträgen erhalten Sie in unserer
Kranken - und Behindertenfahrzeuge (Mehr erfahren >>)
Was sind Kranken- und Behindertenfahrzeuge?
Es handelt sich um Rollstühle zur Ermöglichung einer alleinigen oder fremdunterstützten Fortbewegung im häuslichen oder wohnortnahen Umfeld. Die Art des Funktionsausfalls und das Restleistungsvermögen bestimmen die Auswahl des Hilfsmittels.
Wer hat Anspruch auf Kranken- und Behindertenfahrzeuge?
Versicherte mit schwerer Gehbehinderung oder Gehunfähigkeit zum Ausgleich ihrer Behinderung.
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
Toilettenrollstühle
Duschrollstühle
Rollstühle mit Einarmantrieb
Elektrorollstühle bis sechs km/h Geschwindigkeit
Schieberollstühle
Rollstühle mit Greifreifenantrieb
Adaptivrollstühle
Treppenfahrzeuge
Reha-Buggys
Rollstühle mit Stehvorrichtung
Rollstühle mit Zusatzvorrichtungen und Anpassungen
Wie erhalten Sie die Kranken- und Behindertenfahrzeuge?
Ärztliche Verordnung
Woher bekommen Sie die Kranken- und Behindertenfahrzeuge?
Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.
Wie viele Kranken- und Behindertenfahrzeuge stehen Ihnen zu?
Die Versorgungsart deckt die Grundbedürfnisse ab. Dazu gehört das möglichst selbstständige Bewegen in der Wohnung, die Möglichkeit die Wohnung zu verlassen und sich im Nahbereich zu bewegen. Hierbei sollen die persönlichen Verhältnisse, der Bedarf und die Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden.
Die Versorgung sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann an sich veränderte Notwendigkeiten angepasst werden.
Welche Kosten für die Kranken- und Behindertenfahrzeuge fallen für Sie an?
Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
Wenn Sie sich für ein Wunschprodukt entscheiden, welches über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgeht, müssen Sie die Differenz (Aufzahlung) selbst bezahlen.
Krankenpflegeartikel beinhalten behindertengerechte Betten, behindertengerechtes Bettenzubehör, Bettzurichtungen, Stechbecken, Bettschutzeinlagen sowie Einmalhandschuhe. Sie dienen dem Ausgleich der Behinderung sowie der Pflegeerleichterung.
Wer hat Anspruch auf Krankenpflegeartikel?
Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
Behindertengerechte Betten
Bettzurüstungen
Matratzen
Krankennachttische
Bettzubehör
Stechbecken
Einmalhandschuhe
Wie erhalten Sie Krankenpflegeartikel?
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung mit einer leistungsbegründenden Diagnose.
Woher bekommen Sie Krankenpflegeartikel?
Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche
Welche Krankenpflegeartikel stehen Ihnen zu?
Die Art der Versorgung richtet sich nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung sowie den medizinischen Erfordernissen.
Die Versorgung sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
Welche Kosten sind für Krankenpflegeartikel durch Sie zu zahlen?
Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.
Weitere Informationen zu unseren Verträgen erhalten Sie in unserer
Lagerungshilfen dienen der individuellen Unterstützung einer physiologischen und schmerzfreien Körperhaltung mittels konfektionierten oder geformten Schalen oder Schienen.
Wer hat Anspruch auf Lagerungshilfen?
Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
Lagerungskeile
Therapieliegen zur Drainage bei Mukoviszidose
Lagerungshilfen nach Formabdruck
Sitzringe
Wie erhalten Sie die Lagerungshilfen?
Sie erhalten die Lagerungshilfen durch ärztliche Verordung
Woher bekommen Sie die Lagerungshilfen?
Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche
Welche Lagerungshilfen stehen Ihnen zu?
Die Art der Versorgung richtet sich nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung und den medizinischen Erfordernissen.
Die Versorgung sollte ausreichend, zweckmäßig sowie wirtschaftlich sein.
Welche Kosten sind für Lagerungshilfen durch Sie zu zahlen?
Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.
Messgeräte für Körperzustände-/funktionen Blutzuckermessung (Mehr erfahren >>)
Was sind Blutzuckermessgeräte?
Blutzuckermessgeräte dienen der Messung des aktuellen Glukosewertes im Kapillarblut. Die Messung erfolgt mittels der Aufbringung des Kapillarblutes auf einen Teststreifen und der anschließenden Auswertung im Blutzuckermessgerät.
Wer hat Anspruch auf ein Blutzuckermessgeräte und Zubehör?
Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
Blutzuckermessgerät
Lanzetten
Stechhilfen
Teststreifen
Wie erhalten Sie ein Blutzuckermessgerät und das Zubehör?
Ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose, Menge, Zeitraum für das Blutzuckermessgerät, die Lanzetten und die Stechhilfen
Gesonderte ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose, Menge, Zeitraum für die Teststreifen
Woher bekommen Sie ein Blutzuckermessgerät und das Zubehör?
Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.
Wie viele Hilfsmittel stehen Ihnen pro Monat zu?
Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung.
Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.
Welche Kosten sind für ein Blutzuckermessgerät und das Zubehör durch Sie zu zahlen?
Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.
Weitere Informationen zu unseren Verträgen erhalten Sie in unserer
Messgeräte für Körperzustände-/funktionen allgemein (Mehr erfahren >>)
Was sind Messgeräte für Körperzustände?
Messgeräte für Körperzustände dienen zur Eigenmessung bzw. Überwachung von Körperfunktionen und -zuständen. Sie dienen zum frühzeitigen Erkennen der Erforderlichkeit von therapeutischen oder medikamentösen Maßnahmen.
Wer hat Anspruch auf Messgeräte für Körperzustände?
Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
Lungenfunktionsmessgeräte (zum Beispiel Peak-Flow-Meter)
Blutdruckmessgeräte
Überwachungsgeräte/-monitore zur Überwachung der Atem- und Herztätigkeit inklusive Sauerstoffsättigung
Pulsoximeter
Blutgerinnungsmessgeräte (Koagulationsmessgeräte)
Überwachungsgeräte für Epilepsiekranke
Personenwaagen bei Erforderlichkeit zur Dialsyseüberwachung
Erforderliches Zubehör
Wie erhalten Sie Messgeräte für Körperzustände?
Ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.
Woher bekommen Sie Messgeräte für Körperzustände?
Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.
Wie viele Hilfsmittel stehen Ihnen pro Monat zu?
·Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung.
Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.
Welche Kosten sind für Messgeräte für Körperzustände durch Sie zu zahlen?
Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.
Weitere Informationen zu unseren Verträgen erhalten Sie in unserer
Messgeräte für Körperzustände-/funktionen rtCGM (Mehr erfahren >>)
Was ist ein rtCGM?
Das rtCGM (real-time Continous Glukose-Monitoring) ermöglicht eine dauerhafte Messung sowie Kontrolle des Blutzuckers im Unterhautfettgewebe mittels eines Sensors, eines Transmitters und einem Lesegerät. Das rtCGM besitzt eine Alarmfunktion analog der eingestellten Grenzwerte des Blutzuckerwertes.
Wer hat Anspruch auf ein rtCGM?
Versicherte mit Diabetes mellitus Typ 1
Versicherte mit Diabetes mellitus Typ 2 mit ICT, CS II
Versicherte mit Insulinpumpentherapie
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
Sensoren
Gegebenenfalls Setzhilfe
Lesegerät
Wie erhalten Sie das rtCGM?
Verordnung durch Diabetologen oder Endokrinologen
Verordnung durch Allgemeinmediziner bzw. Internist mit der DMP-Zulassung
Woher bekommen Sie das rtCGM?
Die Verordnung kann durch Sie direkt beim Leistungserbringer hochgeladen werden.
Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.
Wie viele Hilfsmittel stehen Ihnen bei der Anwendung des rtCGM zu?
Sensoren
Ggf. Setzhilfe
Lesegerät
Welche Kosten sind für das rtCGM durch Sie zu zahlen?
Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.
Die Milchpumpe ist ein Hilfsmittel zum Abpumpen der Muttermilch bei Stillproblemen der Mutter oder Trink-Saug-Problemen des Kindes. Nach dem Abpumpen erfolgt die Milchabgabe an den Säugling per Trinkflasche.
Wer hat Anspruch auf Milchpumpen?
Versicherte Frauen beziehungsweise Säuglinge mit einer leistungsbegründenden Diagnose
Sollte Ihr Säugling bei einer Fremdkasse des Vaters versichert sein, so ist das Hilfsmittel über diese Krankenkasse zu beantragen
Doppelmilchpumpe leihweise inklusiv Zubehör als Doppelset bei Mehrlingsgeburten mit Vermerk auf der Verordnung inklusiv Zubehör manuell
Bei Bedarf Brustaufsatz einfach und doppelt
Wie erhalten Sie eine Milchpumpe?
Verordnung des Klinikarztes für maximal vier Wochen
Verordnung durch Ihren Gynäkologen beziehungsweise Kinderarzt für die Dauer pro Verordnung von jeweils 28 Tagen
Woher bekommen Sie die Milchpumpe?
Die Versorgung kann direkt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest erfolgen.
Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche
Welche Kosten für die Milchpumpe fallen für Sie an?
Es ist keine gesetzliche Zuzahlung zu leisten.
Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.
Gegebenenfalls wird durch den Leistungserbringer eine Kaution eingefordert (dies ist keine kassenvertragliche Regelung und es ist keine Erstattung möglich).
Mobilitätshilfen ermöglichen stark bewegungseingeschränkten Menschen einen Wechsel der Position oder Räumlichkeit. Die Handhabung des Hilfsmittels erfolgt eigenständig bzw. durch Dritte.
Wer hat Anspruch auf Mobilitätshilfen?
Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
Rutschbretter
Umsetz- und Aufrichthilfen
Drehscheiben
Umlagerungs- und Aufrichthilfen
Lifter
Mobile Rampen
Zweiräder mit Teleskopstützen für Kinder
Dreiräder für Kinder
Wie erhalten Sie Mobilitätshilfen?
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.
Woher bekommen Sie Mobilitätshilfen?
Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.
Welche Mobilitätshilfen stehen Ihnen zu?
Die Art der Versorgung richtet sich nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung sowie den medizinischen Erfordernissen.
Die Versorgung sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
Welche Kosten sind für Mobilitätshilfen durch Sie zu zahlen?
Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.
Wir betten auf unserer Internetseite zunächst deaktivierte Social-Media-Schaltflächen zum Teilen auf Facebook und Tweeten auf Twitter ein. Ihre personenbezogenen Daten werden dadurch nicht ohne Ihre Zustimmung an die Betreiber der genannten Netzwerk-Plattformen gesendet. Erst wenn Sie eine der Schaltflächen anklicken wird diese aktiviert und Ihre personenbezogenen Daten werden an die jeweilige Netzwerk-Plattform übermittelt. Durch einen Klick auf eine Social-Media-Schaltfläche geben Sie gem. § 4a SDSG Ihre Einwilligung zur Datenübertragung an den jeweiligen Netzwerk-Plattform-Anbieter.
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