Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im häuslichen Bereich (z. B. Handschuhe, Schürzen, Saugunterlagen)

Was sind „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“?

Pflegehilfsmittel dienen der häuslichen Pflege, der Unterstützung der pflegebedürftigen Personen im Alltag und dem Schutz der Pflegepersonen. In der Regel handelt es sich um Verbrauchsartikel zur einmaligen Nutzung.

Wer hat Anspruch auf „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“?

  • Versicherte mit einem Pflegegrad nach SGB XI (Sozialgesetzbuch 11) der Pflegeversicherung
  • Die Pflege muss zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft durchgeführt werden.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

Kosten von maximal:
40,00 Euro monatlich bis 31.12.2024
42,00 Euro monatlich ab 01.01.2025
werden durch die IKK Südwest übernommen, für Hilfsmittel wie:

  • Aufsaugende Bettschutzeinlagen
  • Fingerlinge
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz medizinisch oder FFP2
  • Schutzschürzen (Einmalgebrauch)
  • Schutzschürzen (wiederverwendbar)
  • Händedesinfektionsmittel,-tücher
  • Flächendesinfektionsmittel,-tücher
  • Schutzservietten zum Einmalgebrauch

Wie erhalten Sie „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“?

  • Es ist keine ärztliche Verordnung erforderlich.
  • Die Leistungserbringer haben in der Regel ein Formblatt zur Beantragung der Kostenübernahme.
  • Vertrags – und Produkt – und Preisinformationen können Sie auch auf der Internetseite des GKV – Spitzenverband

Woher bekommen Sie „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest, zum Beispiel die Apotheke oder das Sanitätshaus
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche

Warnung vor Verkaufsanrufen durch unseriöse Anbieter:

  • Leider mehren sich, wie in anderen Lebensbereichen auch, Meldungen zu Verkaufsanrufen durch unseriöse Anbieter für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
  • Die IKK Südwest gibt grundsätzlich keine Ihrer persönlichen Daten an Anbieter weiter. Wir kontaktieren Sie auch nicht, um Ihnen Produkte, beispielsweise eine Pflegebox, gezielt anzubieten oder zu empfehlen.
  • Wir möchten Sie daher vor Verkaufsanrufen zweifelhafter Anbieter warnen.
  • Bitte wenden Sie sich an unser Team Hilfsmittel Homecare, falls Sie betroffen sind. Sie erreichen das Team unter der Telefonnummer 0 61 31/4 95-3186.
  • Tipps zum Umgang mit unerwarteten Angeboten geben unter anderem die Verbraucherzentralen

Wie viele „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ stehen Ihnen pro Monat zu?

  • Die Menge und Zusammensetzung der Pflegehilfsmittel bestimmen Sie durch die Angaben auf dem Formblatt des Leistungserbringers innerhalb des monatlichen Pauschalbetrages.
  • Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.

Welche Kosten sind für „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ durch Sie zu zahlen?

  • Es ist keine gesetzliche Zuzahlung zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen und bei Übersteigen der Pauschale erforderlich.

Weitere Informationen zu unseren Verträgen erhalten Sie hier