Beiträge
Unser Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung
Das System der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat, unabhängig von Höhe des Beitrags und Einkommens, Anspruch auf alle erforderlichen Behandlungen und Gesundheitsmaßnahmen.
Seit der Beitragsreform zum 1. Januar 2015 ist der Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenversicherungen – darunter auch die IKK Südwest – nicht mehr vollständig vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Um den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen in Bezug auf Qualität der Versorgung weiterzuentwickeln, können die Kassen seitdem einen individuellen Zusatzbeitrag erheben.
Unsere Beitragssätze der Kranken- und Pflegeversicherung 2023
Alle beitragszahlenden Mitglieder unserer gesetzlichen Krankenversicherung müssen laut Gesetz 14,6 Prozent ihres Einkommens als Beitrag zahlen. Bei Erwerbstätigen teilen sich Versicherungsnehmer und Arbeitgeber den Beitrag und zahlen jeweils die Hälfte.
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der IKK Südwest beträgt 1,65 Prozent. Dieser Zusatzbeitrag wird seit dem 1. Januar 2019 ebenfalls vom Versicherungsnehmer und Arbeitgeber geteilt.
Für die Pflegeversicherung ist der Beitrag für alle gesetzlich versicherten Mitglieder identisch und beträgt 3,05 Prozent für Beitragszahler mit Kindern. Für Beitragszahler über 23 ohne Kinder liegt der Prozentsatz bei 3,4 Prozent.