Beiträge

Unser Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung

Das System der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat, unabhängig von Höhe des Beitrags und Einkommens, Anspruch auf alle erforderlichen Behandlungen und Gesundheitsmaßnahmen.

Seit der Beitragsreform zum 1. Januar 2015 ist der Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenversicherungen – darunter auch die IKK Südwest – nicht mehr vollständig vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Um den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen in Bezug auf Qualität der Versorgung weiterzuentwickeln, können die Kassen seitdem einen individuellen Zusatzbeitrag erheben.

Unsere Beitragssätze der Kranken- und Pflegeversicherung 2023

Alle beitragszahlenden Mitglieder unserer gesetzlichen Krankenversicherung müssen laut Gesetz 14,6 Prozent ihres Einkommens als Beitrag zahlen. Bei Erwerbstätigen teilen sich Versicherungsnehmer und Arbeitgeber den Beitrag und zahlen jeweils die Hälfte.

Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der IKK Südwest beträgt 1,65 Prozent. Dieser Zusatzbeitrag wird seit dem 1. Januar 2019 ebenfalls vom Versicherungsnehmer und Arbeitgeber geteilt.

Für die Pflegeversicherung ist der Beitrag für alle gesetzlich versicherten Mitglieder identisch und beträgt 3,05 Prozent für Beitragszahler mit Kindern. Für Beitragszahler über 23 ohne Kinder liegt der Prozentsatz bei 3,4 Prozent.

Weitere Informationen für Studenten, Selbstständige oder Rentner

Eine Gruppe von Studenten läuft vor einem Gebäude

Beiträge für Studenten

Beiträge für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung

Junger Mann sitzt neben seinem Schreibtisch und schaut den Betrachter an

Krankenversicherung für Existenzgründer – Ihr Weg in die Selbstständigkeit

Ein Mann und eine Frau sitzen zu Hause vor seinem Laptop und schauen auf den Bildschirm. Vor sich haben sie Unterlagen und einen Taschenrechner.

Freiwillig Versicherte und Rentenantragsteller

Ein Stück Zettel auf einem Schreibtisch, auf dem das Wort Freibetrag steht. Im Hintergrund sind Geldmünzen zu sehen.

Betriebsrentenfreibetragsgesetz

Eine Person wirft eine Münze in ein Sparschwein

Bürgerentlastungsgesetz

Ein junge sitzende Frau mit einem Jackett schreibt etwas in ihr Notizbuch

Vorläufige Beitragsfestsetzung seit dem 1. Januar 2018

Ein glückliches älteres Ehepaar sitzt zusammen auf einer Coach

Beitragspflicht für ausländische Renten

Würfel mit Schriftaufzug Waisenrente sowie Icons mit Geldscheinen sind auf einem Stapel Münzen platziert

Versicherungspflicht für Personen mit Anspruch auf Waisenrente

Ein Herr sitzt auf einer Couch, hat einen Notebook vor sich und macht sich Notizen in seinen Block.

Beiträge aus rentenähnlichen Einkünften und nebenberuflichem Arbeitseinkommen