Beiträge für Studenten

Günstige Krankenversicherung für Studenten – IKK Südwest

Wer in Deutschland an einer anerkannten Hochschule studiert, ist grundsätzlich gesetzlich krankenversichert. Für alle Studierenden gilt eine Versicherungspflicht, doch welche Krankenversicherung man als Student benötigt, hängt von individuellen Faktoren ab. Nicht alle Studierenden bleiben automatisch in der Familienversicherung. Hierbei spielt zum Beispiel ein mögliches Beschäftigungsverhältnis oder das Alter eine Rolle. Wir klären auf, wie Sie sich versichern können.

Krankenversicherung als Student – das müssen Sie wissen

Das Studium beginnt und ein neues Lebenskapitel startet: Für manche Studierenden endet damit auch die beitragsfreie Mitgliedschaft in der Familienversicherung. Familienversicherung bedeutet, über die Eltern mitversichert zu sein.

Eine Ausnahme gilt für verheiratete Studenten: Sie können ohne zeitliche Begrenzung über den Ehepartner familienversichert bleiben.

Die Einkommensgrenze von 485 Euro im Monat darf nicht überschritten werden. Bei Minijobs darf bis zur Geringfügigkeitsgrenze verdient werden.

Was zählt zum Gesamteinkommen?

Dazu zählen unter anderem Einnahmen aus:

  • einer Beschäftigung, inklusive der zu erwartenden Einmalzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld.
  • einer selbstständigen Tätigkeit,
  • Vermietung und Verpachtung,
  • Kapitalvermögen,
  • Renten – auch Hinterbliebenenrenten – und
  • steuerpflichtigen Unterhaltszahlungen

Studentische Krankenversicherung nach dem 25. Lebensjahr

Nach Ihrem 25. Geburtstag können Sie sich über die studentische Krankenversicherung versichern. In der Regel gilt diese bis zum 30. Lebensjahr. Die Semesterzahl ist seit 2020 für die Studentenkrankenversicherung nicht mehr relevant. Es ist also nicht entscheidend, wie viele Semester Sie durchlaufen – bis zum 30. Lebensjahr bleiben Sie in der studentischen Krankenversicherung. In Ausnahmesituationen und bestimmten Fällen, können Sie diese über das 30. Lebensjahr hinaus verlängern:

  • Persönlichen oder familiären Gründen, dazu zählen Erkrankung (über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten) oder Betreuung behinderter Familienangehöriger (eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich).
  • Mitwirkung in einem gesetzlich vorgesehenen Gremium oder satzungsmäßigem Organ der Hochschule oder eines Landes, in einem satzungsmäßigen Organ der Selbstverwaltung der Studenten oder in einem Studentenwerk während des Studiums.

Dafür sind allerdings Nachweise zu erbringen. Bitte kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zur Verlängerung der studentischen Krankenversicherung zu erhalten.

Beiträge zur Krankenversicherung als Student – ein Überblick der IKK Südwest

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2023 von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent geändert und wird abhängig von der Anzahl der Kinder erhöht oder verringert. Ab dem zweiten bis einschließlich fünften Kind unter 25 Jahre erfolgt ein gestaffelter Abschlag in Höhe von jeweils 0,25 Prozentpunkten. Dies gilt auch für verstorbene Kinder. Für Kinderlose, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, erhöht sich der Beitragssatz um einen Zuschlag von 0,6 Prozent auf insgesamt 4,0 Prozent. 

Hier fassen wir für Sie zusammen, wie hoch für Sie die Beiträge für Studenten zur Kranken- und Pflegeversicherung bei der IKK Südwest sind. Diese beträgt bis zu ihrem 23. Geburtstag monatlich 124 Euro. Mit dem 23. Lebensjahr und wenn Sie kinderlos sind, beträgt der monatliche Beitrag 128,87 Euro. Die zu zahlenden Beiträge setzen sich aus dem Beitrag zur Krankenversicherung inklusive Zusatzbeitrag und der Pflegeversicherung zusammen.

VersichertenartMonatsbeitrag ab 01.07.2023
Studentische Krankenversicherung inklusive Zusatzbeitrag96,39 Euro
Pflegeversicherung für Studierende bis 23 Jahre oder für Studierende mit Kind27,61 Euro
Pflegeversicherung für Studierende ab 23 Jahren ohne Kinder32,48 Euro

Die studentische Krankenversicherung endet, wenn Sie 30 Jahre alt werden. Allerdings kann sich diese unter bestimmten Voraussetzungen auch verlängern. Dazu müssen Studierende einen der folgenden Punkte vorweisen können:

  • persönliche Gründe wie eine Erkrankung, die mindestens drei Monate andauert
  • geleisteter Wehr- oder Freiwilligendienst (Verpflichtung als Zeitsoldat, freiwilliges soziales Jahr etc.)
  • abgeschlossene Ausbildung oder Aufbaustudium als Zugangsvoraussetzungen zum Studium
  • mitwirkend in einem gesetzlich vorgesehenen Gremium oder satzungsgemäßen Organ der Hochschule, Studentenwerk oder eines Landes
  • behinderte Familienangehörige, die betreut werden und eine ärztliche Bescheinigung hierzu vorliegt

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie ausführlich zu den Einzelheiten zur Verlängerung der studentischen Krankenversicherung.

Welche staatlichen Hilfen kann ich bei der Studentenkrankenversicherung in Anspruch nehmen?

Studierende, die Leistungen nach dem BAföG beziehen und beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert sind, können einen Zuschuss beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen.

Mitgliedserklärungen und weitere Informationen

Wenn Sie ein Auslandssemester absolvieren und währenddessen weiterhin in Deutschland immatrikuliert sind, bleibt ihre gesetzliche Krankenversicherung als Student bei der IKK Südwest bestehen. Studieren sie in einem Land, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, haben Sie uneingeschränkten Krankenversicherungsschutz. Dies ist zum Beispiel in allen EU-/EWR-Staaten der Fall. Eine entsprechende Anspruchsbescheinigung erhalten Sie schnell und einfach über die Service-Hotline oder in einem Kundencenter der IKK Südwest. Die Bescheinigung bestätigt Ihren Anspruch auf alle gesetzlichen Krankenversicherungsleistungen des Landes, in dem Sie Ihr Auslandssemester machen.

Sinnvoll bei längeren Auslandsaufenthalten ist eine private Auslandskrankenversicherung, mit der Sie sich zusätzlich absichern. Denn falls Sie im Ausland erkranken, sind die Eigenanteile für eine ärztliche und stationäre Behandlung vollumfänglich abgedeckt. Die Zusatzversicherung übernimmt außerdem die Kosten für einen möglichen medizinisch notwendigen Rücktransport, denn die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese nicht erstatten.

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Lara und Ben, Saarbrücken:Wir wollen unabhängig sein und trotzdem safe für die Zukunft. In Sachen Krankenkasse bietet uns die IKK Südwest flexible Leistungen für alle Lebenslagen.

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Mit unserer studentischen Krankenversicherung können Sie sich als Student versichern.

Ist eine studentische Krankenversicherung nicht mehr möglich, können Sie sich freiwillig versichern.

Nach dem Einstieg ins Berufsleben können Sie sich bei der IKK Südwest als Mitglied versichern.

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