Familienversicherung

Kostenfreie Familienversicherung der IKK Südwest für Ehepartner und Kinder

Sie suchen eine Krankenversicherung für Ihre ganze Familie? Bei der IKK Südwest können Sie ganz einfach für Ihre Familienangehörigen eine Familienversicherung abschließen, die Ehepartner und Kinder ebenfalls miteinschließt. Wenn diese bei der IKK Südwest familienversichert sind, profitieren sie von den gleichen Leistungen wie das beitragszahlende Mitglied und erhalten eine eigene Krankenversichertenkarte – und all das kostenlos. Die familienversicherten Personen müssen keine eigenen Beiträge zahlen. Profitieren Sie jetzt von den Vorteilen einer Familienversicherung bei der IKK Südwest!

Ein junges Elternpaar sitzt mit zwei Kindern im Wohnzimmer auf einem Sofa

Ihre Vorteile

  • Ihre Kinder und Ehepartner sind beitragsfrei mitversichert, und zwar sowohl in der Kranken- als auch Pflegeversicherung.
  • Als Familie genießen Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung besondere Leistungen und Vergünstigungen, wie zum Beispiel
    • spezielle Vorsorgeuntersuchungen
    • Kinderkrankengeld oder
    • Elternkuren

So stellen Sie einen Antrag auf Familienversicherung

Hier können Sie sich Ihren Antrag auf Familienversicherung herunterladen.

Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag per Post zu:

IKK Südwest
66098 Saarbrücken

Antrag auf Familienversicherung

Die Aufnahme in die Familienversicherung kann auch ganz einfach über unsere Online-Geschäftsstelle erfolgen.

IKK Südwest: Die Krankenversicherung für Ihre Familie

Melden Sie nicht berufstätige Ehepartner nach der Heirat beziehungsweise nach Aufgabe der Berufstätigkeit bei der IKK Südwest an. Auch für Ihr neugeborenes Kind können Sie einen Antrag auf Familienversicherung stellen. Eine Familienversicherung bietet Ihnen und Ihren Liebsten eine umfassende Gesundheitsversorgung, ohne zusätzliche Beiträge.

Sie fragen sich, wann der Ehepartner mit krankenversichert ist, welche Voraussetzungen für die Familienversicherung gelten oder wer aus Ihrer Familie beitragsfrei mitversichert werden kann? Möchten Sie wissen, wie groß der Hinzuverdienst zur Familienversicherung sein darf oder wann die Familienversicherung entfällt? Diese und weitere Informationen finden Sie im folgenden Abschnitt.

Häufige Fragen zur Familienversicherung: Voraussetzungen und Altersgrenzen

Sie fragen sich, welche Voraussetzungen für eine Familiensicherung gelten? Tatsächlich gibt es ein paar Dinge zu beachten. Wir beantworten die häufigsten Fragen rund ums Thema. Ihre Frage ist nicht dabei? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ihre Familienangehörigen können beitragsfrei mitversichert werden, wenn diese

  • ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben.
  • keine Mitglieder bei einer Kranken- oder Pflegekasse sind.
  • nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.
  • den zulässigen Hinzuverdienst zur Familienversicherung nicht überschreiten (siehe Absatz: Hinzuverdienst in der Familienversicherung).
  • hauptberuflich nicht selbstständig sind.

Außerdem sind bestimmte Berufsgruppen von der Familienversicherung ausgeschlossen – zum Beispiel Beamte, Soldaten, Richter und Geistliche.

Des Weiteren können Sie Ihre Kinder nicht familienversichern, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte/Lebenspartner

  • keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört,
  • über ein regelmäßig höheres Einkommen als Sie verfügt und
  • über ein regelmäßiges monatliches Einkommen verfügt, das über der Versicherungspflichtgrenze von 5.775 Euro (im Jahr 2024) liegt.

In diesem Fall können Sie für Ihr Kind eine freiwillige Mitgliedschaft in der Familienversicherung bei unserer Krankenkasse beantragen.

Hier können Sie sich Ihren Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft herunterladen:

  • Ehegatten und Lebenspartner sind nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz mit krankenversichert, sofern sie die oben genannten Bedingungen erfüllen.
  • leibliche und adoptierte Kinder
  • Pflegekinder, sofern sie nicht von Ihnen beruflich gepflegt werden.
  • Stiefkinder und Enkel, die Sie als Mitglied in Ihren Haushalt aufgenommen haben oder überwiegend unterhalten.

Bis zum 18. Lebensjahres sind Ihre Kinder grundsätzlich kostenlos mitversichert. Darüber hinaus sogar bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Eine Familienversicherung ist auch für Kinder bis zum 25. Lebensjahr möglich, wenn sie sich in einer (Hoch-)Schul- oder Berufsausbildung befinden oder einen Dienst im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes absolvieren, zum Beispiel ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. Dabei dürfen sie kein Arbeitsentgelt erhalten. Die Familienversicherung verlängert sich um den Zeitraum des Freiwilligendienstes, aber höchstens 12 Monate über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn der Freiwilligendienst die Schul- oder Berufsausbildung unterbrochen oder verzögert hat.

Geistig, seelisch oder körperlich behinderte Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, können ohne Altersbegrenzung familienversichert bleiben. Das gilt für dauerhafte Behinderungen, die während einer bestehenden Familienversicherung eingetreten sind.

Wenn Sie Ihre Familie beitragsfrei mitversichern wollen, darf jedes betreffende Familienmitglied monatlich jeweils nur eine bestimmte Summe verdienen. Ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von 505 Euro (im Jahr 2024) darf hierbei nicht überschritten werden.

Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem Einnahmen aus:

  • einer Beschäftigung, inklusive der zu erwartenden Einmalzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld
  • einer selbstständigen Tätigkeit
  • Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalvermögen
  • Renten (auch Hinterbliebenenrenten)
  • Steuerpflichtige Unterhaltszahlungen

Familienmitglieder mit einem Einkommen von mehr als 505 Euro monatlich können nicht in die kostenfreie Familienversicherung aufgenommen werden. Bei Minijobs darf bis zur Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2024: 538 Euro monatlich) verdient werden.

Mutterschaftsgeld und Elterngeld sind für gesetzlich Versicherte beitragsfrei.

In folgenden Fällen entfällt die beitragsfreie Familienversicherung:

  • Wenn Kinder das 18. Lebensjahr vollenden. Bei nicht erwerbstätigen Kindern kann die Familienversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres bestehen beziehungsweise bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind in einer (Hoch-)Schul- oder Berufsausbildung befindet oder einen Freiwilligendienst ableistet.
  • Wenn Mitversicherte die Einkommensgrenze von 505 Euro pro Monat (538 Euro pro Monat für Minijobber) überschreiten.
  • Wenn Ehepartner sich scheiden lassen und die Scheidung rechtskräftig wird.
  • Wenn mitversicherte Angehörige hauptberuflich eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen.
  • Wenn mitversicherte Familienmitglieder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegen.

IKK-Service-Hotline

Sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen zu Ihrer Kranken- oder kostenfreien Familienversicherung sowie zu Leistungen und Mitgliedschaft bei der IKK Südwest.