Familienversicherung
Kostenfreie Familienversicherung der IKK Südwest für Ehepartner und Kinder
Sie suchen eine Krankenversicherung für Ihre ganze Familie? Bei der IKK Südwest können Sie ganz einfach eine Krankenversicherung abschließen, die Ehepartner und Kinder ebenfalls miteinschließt. Mit der Familienversicherung der IKK Südwest sind Ihre Kinder und Ehepartner beitragsfrei mitversichert, und zwar sowohl in der Kranken- als auch Pflegeversicherung. Als Familie genießen Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung besondere Leistungen und Vergünstigungen wie zum Beispiel spezielle Vorsorgeuntersuchungen, Kinderkrankengeld oder Elternkuren.

Hier können Sie sich Ihren Antrag auf Familienversicherung herunterladen. Wenn Sie bei der IKK Südwest familienversichert sind, profitieren von den gleichen Leistungen wie das beitragszahlende Mitglied und erhalten eine eigene Krankenversichertenkarte.
IKK Südwest: Die Krankenversicherung für Ihre Familie
Melden Sie Ihre Kinder nach der Geburt und nicht berufstätige Ehepartner nach der Heirat beziehungsweise nach Aufgabe der Berufstätigkeit bei der IKK Südwest an. Auch für Ihr neugeborenes Kind können Sie einen Antrag auf Familienversicherung stellen. Sie fragen sich, wann der Ehepartner mit krankenversichert ist? Dies und alle Infos dazu, wer aus Ihrer Familie beitragsfrei mitversichert werden kann, finden Sie im folgenden Abschnitt.
Voraussetzungen und Altersgrenzen für die Familienversicherung
Ist der Ehepartner automatisch mit krankenversichert? Und wen aus meiner Familie kann ich beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichern?
- Ehegatten und Lebenspartner sind nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz mit krankenversichert
- leibliche und adoptierte Kinder
- Pflegekinder, sofern sie nicht von Ihnen beruflich gepflegt werden
- Stiefkinder und Enkel, die Sie als Mitglied in Ihren Haushalt aufgenommen haben oder überwiegend unterhalten
Wann ist eine beitragsfreie Familienversicherung ausgeschlossen?
Ihre Angehörigen können Sie nicht familienversichern, wenn diese
- sich nicht gewöhnlich in Deutschland aufhalten,
- selbst Mitglied einer Kranken- und Pflegekasse sind,
- versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind,
- hauptberuflich selbstständig tätig sind,
Des Weiteren können Sie Ihre Kinder nicht familienversichern, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte/Lebenspartner
- keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört und
- über ein regelmäßig höheres Einkommen als Sie verfügt und
- über ein regelmäßiges monatliches Einkommen verfügt, das über der Versicherungspflichtgrenze von 5.550 Euro (im Jahr 2023) liegt.
In diesem Fall können Sie für Ihr Kind eine freiwillige Mitgliedschaft in der Familienversicherung bei unserer Krankenkasse beantragen.
Hier können Sie sich Ihren Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft herunterladen
Welche Altersgrenzen gelten für Kinder?
Bis zum 18. Lebensjahres sind Ihre Kinder grundsätzlich kostenlos mitversichert. Darüber hinaus sogar bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Eine Familienversicherung ist auch für Kinder bis zum 25. Lebensjahr möglich, wenn sie sich in einer (Hoch-)Schul- oder Berufsausbildung befinden oder einen Dienst im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes absolvieren, zum Beispiel ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. Dabei dürfen Sie kein Arbeitsentgelt erhalten. Die Familienversicherung verlängert sich um den Zeitraum der abgeleisteten gesetzlichen Dienstpflicht.
Geistig, seelisch oder körperlich behinderte Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, können ohne Altersbegrenzung familienversichert bleiben. Das gilt für dauerhafte Behinderungen, die während einer bestehenden Familienversicherung eingetreten sind.
Wie viel darf man in der Familienversicherung verdienen?
Wenn Sie Ihre Familie beitragsfrei mitversichern wollen, darf jedes betreffende Familienmitglied monatlich jeweils nur eine bestimmte Summe verdienen. Ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von 485 Euro (im Jahr 2023) darf hierbei nicht überschritten werden.
Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem:
- Einnahmen aus einer Beschäftigung, inklusive der zu erwartenden Einmalzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld
- einer selbstständigen Tätigkeit
- Vermietung und Verpachtung
- Kapitalvermögen
- Renten (auch Hinterbliebenenrenten)
- Steuerpflichtige Unterhaltszahlungen
Familienmitglieder mit einem Einkommen von mehr als 485 Euro monatlich können nicht in die kostenfreie Familienversicherung aufgenommen werden. Bei Minijobs darf bis zur Geringfügigkeitsgrenze verdient werden.
IKK Service-Hotline
Sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen zu Ihrer Kranken- oder kostenfreien Familienversicherung sowie zu Leistungen und Mitgliedschaft bei der IKK Südwest.