Vorsorge
Es ist gut zu wissen, dass eine Krankenkasse nicht nur im Bedarfsfall für einen da ist, sondern sich mit einem umfassenden Vorsorgeangebot darum bemüht, Erkrankungen vorzubeugen oder frühzeitig zu erkennen. Deshalb bieten wir Ihnen mit unseren Vorsorgeleistungen im Rahmen des IKK Gesundheitskontos bei Bedarf viele attraktive Vorsorgeuntersuchungen, die ein echtes Plus für Ihre Gesundheit sind.
Vorsorgeleistungen
Sportmedizinische Untersuchung
und Beratung
Früherkennungsuntersuchung
von Schwachsichtigkeit und Schielen
- Brustkrebsvorsorge
- Hautkrebsvorsorge
- Darmkrebsvorsorge
- Gesundheits-Check-Up
- Ultraschalluntersuchung
Wir erstatten je Versicherten und je Leistung einmal je Kalenderjahr die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro.
Die Untersuchungen müssen von einem approbierten Privat- oder Vertragsarzt erbracht werden.
Versicherte können eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung in Anspruch nehmen, wenn diese dazu geeignet und notwendig ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen und ihre Verschlimmerung zu vermeiden.
Wir erstatten je Versicherten einmal je Kalenderjahr die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 150 Euro.
Die Untersuchung muss von einem zugelassenen Vertragsarzt erbracht werden, der die Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ führt.
Versicherte Neugeborene, Säuglinge und Kleinkinder können eine Früherkennungsuntersuchung zur Feststellung von Schwachsichtigkeit und Schielen sowie Beratung in Anspruch nehmen, wenn diese dazu geeignet und notwendig ist, Erkrankungen zu verhüten oder frühzeitig zu erkennen und ihre Verschlimmerung zu vermeiden. Weitere Voraussetzung ist, dass eine entsprechende Erkrankung noch nicht vorliegt.
Wir erstatten einmal je Kind (im Alter von 0 bis 4 Jahren) die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro.
Die Untersuchung muss von einem zugelassenen Vertragsarzt erbracht werden, der die Zusatzbezeichnung Facharzt für Augenheilkunde (Augenarzt) führt.
Hinweis
Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist, dass eine Erkrankung, bezogen auf die jeweilige Untersuchung, noch nicht vorliegt, jedoch Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen (medizinisch notwendig). Die medizinische Notwendigkeit muss ärztlich bestätigt werden.
Ihre Fragen rundum Vorsorge, der Erstattungsfähigkeit einzelner Leistungen sowie zur Einreichung der Ihnen entstandenen Kosten beantworten wir Ihnen gerne. Kontaktieren Sie einfach Ihren persönlichen Kundenberater oder besuchen Sie uns in Ihrem Kundencenter vor Ort.
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