Zahnärztliche Behandlung und IKK Zahngesund

Siegel von Focus Money mit der Auszeichnung beste Zahnmedizinische Versorgung für die IKK Südwest

Wenn Sie wegen Beschwerden, Schmerzen oder einfach nur regelmäßig zur Vorsorge zum Zahnarzt gehen, übernimmt die IKK Südwest die Kosten Ihres Zahnarztbesuches. Legen Sie einfach beim Zahnarzt Ihre Gesundheitskarte vor. Übernommen werden grundsätzlich die Kosten der medizinisch notwendigen Zahnbehandlungen, wie Füllungen, Wurzelbehandlungen, chirurgische Leistungen, Kieferbruch- und Parodontose-Behandlungen. Für medizinisch notwendige Versorgungen mit Zahnersatz übernimmt die IKK Südwest Kosten in Höhe der befundorientierten gesetzlichen Festzuschüsse. Der Anteil richtet sich dabei nach dem individuellen Befund und der dafür vorgesehenen Regelversorgung.

Sofern Sie besondere Behandlungsmethoden oder Füllungen (wie zum Beispiel Komposit) wünschen, entstehen Ihnen möglicherweise Mehrkosten. Ihr Zahnarzt muss Sie dann vor Behandlungsbeginn über die Mehrkosten informieren und eine Zusatzvereinbarung abschließen. Die Mehrkosten werden privat in Rechnung gestellt.

Wenn Sie Ihre Zähne gut pflegen und regelmäßig vom Zahnarzt kontrollieren lassen, erhöht sich im Falle des Zahnersatzes der Zuschuss, mit dem sich die IKK an den Kosten beteiligt. Der Festzuschuss deckt 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung bei dem jeweiligen Befund ab. Sie erhalten den Festzuschuss von der IKK Südwest aber auch dann, wenn Sie statt der Regelversorgung einen andersartigen oder höherwertigen Zahnersatz wählen. Unabhängig von der Versorgung, für die Sie sich entscheiden, übernimmt die IKK Südwest also immer 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Voraussetzung ist allerdings, dass die gewählte Versorgung medizinisch anerkannt ist. Wenn Sie in den letzten fünf Jahren regelmäßig die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrgenommen haben und dies der Zahnarzt in einem Bonusheft bestätigt hat, erhöht sich der Zuschuss auf 70 Prozent beziehungsweise nach 10 Jahren lückenloser Vorsorge auf 75 Prozent der durchschnittlichen Regelversorgung.

Bei Ihrem Zahnarzt erhalten Sie ein Bonusheft, in dem Ihre in Anspruch genommenen Vorsorgeuntersuchungen eingetragen werden. Bewahren Sie das Bonusheft deshalb gut auf.

In Ihrem Bonusheft werden Ihre zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert. Da es sich hierbei um ein wertvolles Dokument handelt, können Sie uns dieses gerne als Kopie einreichen. Pläne werden vom Zahnarzt via Datenübertragung an uns gesendet, wenn Sie einen Zahnersatz benötigen.

Regelmäßige Vorsorge bedeutet: Erwachsene gehen mindestens einmal jährlich zum Zahnarzt, Jugendliche bis 18 Jahre einmal halbjährlich.

Sie wünschen für Ihre zahnärztliche Behandlung eine Vollnarkose?

In besonders schweren Fällen ist eine Vollnarkose möglicherweise die einzige Lösung. Dann ist zuvor jedoch ein ausführliches Gespräch mit dem Zahnarzt und dem Anästhesisten Pflicht. Sofern danach eine Vollnarkose sinnvoll und von Ihnen gewollt ist, sollte vor der Behandlung eine ausführliche medizinische Anamnese durch Ihren Hausarzt erfolgen.

Wann übernimmt die IKK Südwest die Kosten für eine Vollnarkose?

Die IKK Südwest trägt die Kosten für eine Vollnarkose nur, wenn diese medizinisch notwendig ist und eine andere Form der Schmerzausschaltung (zum Beispiel eine Lokalanästhesie) nicht möglich ist.

In folgenden Ausnahmefällen ist eine Vollnarkose in der Regel zu Lasten der IKK Südwest möglich:

  • Kindern unter 12 Jahren, die nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten und deshalb unter örtlicher Betäubung nicht behandelt werden können
  • Patienten, die wegen mangelnder Kooperation bei geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen eine Vollnarkose benötigen
  • Patienten, die schwere, ärztlich anerkannte Angstreaktionen zeigen und deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können (eventuelle Atteste sind dem Zahnarzt beziehungsweise dem Anästhesisten vorzulegen).
  • Patienten, bei denen Beruhigungsmittel oder örtliche Betäubungsmittel wegen einer organischen Erkrankung oder Allergie nicht eingesetzt werden dürfen
  • Patienten, denen ein größerer chirurgischer Eingriff bevorsteht, der nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden kann.

Keinesfalls ausreichend zur Begründung für die Durchführung des Eingriffs in Vollnarkose ist zum Beispiel der alleinige Wunsch des Patienten (zum Beispiel zur gleichzeitigen Entfernung aller vier Weisheitszähne). Wird bei Ihnen nur aufgrund Ihres Wunsches eine Vollnarkose durchgeführt, handelt es sich um eine zahnärztliche Privatleistung, deren Kosten Sie selbst tragen müssen.

Wer entscheidet, ob eine Vollnarkose notwendig ist?

Die Entscheidung trifft ausschließlich der behandelnde Zahnarzt. Die Beachtung der strengen Indikationen zur Vollnarkose seitens des Zahnarztes und des Anästhesisten sind wichtige Voraussetzung für die Vermeidung von medizinischen unerwünschten Ereignissen (Komplikationen während und nach der Anästhesie). Letztendlich kommt es bei der Beurteilung der Voraussetzungen immer auf die individuellen Umstände des Einzelfalles an.

Die Leistungen zur Vollnarkose werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen über den Facharzt für Anästhesie erbracht und über Ihre Krankenversichertenkarte  abgerechnet. Eine Kostenübernahmeerklärung seitens der Krankenkassen ist nicht erforderlich.

Durch eine Wurzelkanalbehandlung soll ein Zahn erhalten werden, dessen Nerv abgestorben oder irreversibel entzündet ist. Dabei wird das Nervengewebe aus dem Wurzelkanal entfernt und der Wurzelkanal erweitert. Abschließend wird der Wurzelkanal gefüllt. 

Wann übernimmt die IKK Südwest die Kosten?

Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf die Kostenübernahme einer Wurzelkanalbehandlung. Es gilt zu beachten, dass die Behandlungskosten nur dann übernommen werden, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird.

Besonders bei den hinteren Backenzähnen ist dies in der Regel nur dann der Fall, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.
  • Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
  • Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.

Im Einzelfall können auch andere Gründe für eine Erhaltungswürdigkeit sprechen. Darüber hinaus gilt für jede Wurzelkanalbehandlung, dass Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten nicht bezahlt werden. Auch für die Anwendung spezieller Behandlungstechniken kommt die IKK Südwest in der Regel nicht auf.

Kann eine Wurzelkanalbehandlung nicht zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt werden, besteht die Möglichkeit, die Behandlung als private Leistung durchführen zu lassen.

Hierbei gilt zu beachten:
Sollte die Behandlung von einem Facharzt für Endodontologie durchgeführt werden, handelt es sich um eine reine Privatbehandlung. Auch, wenn eine Überweisung vom Hauszahnarzt unseres Versicherten vorliegt.

Was benötigen wir?

  • Es bedarf keiner Vorabgenehmigung/ Kostenübernahmeerklärung durch uns
  • Sobald die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gegeben sind, rechnet der behandelnde Arzt über die elektronische Gesundheitskarte mit uns ab

IKK Zahngesund

Mit dem Programm IKK Zahngesund bieten wir Ihnen eine optimale Versorgung Ihrer Zähne. Sie erhalten eine professionelle Beratung, ein interessenunabhängiges Zweitmeinungsverfahren und die Möglichkeit, durch unseren Kooperationspartner MediKompass, Einsparungen beim Eigenanteil von Zahnersatz zu erzielen.

Die Leistungen von IKK Zahngesund stehen allen Versicherten zur Verfügung – ein Anruf genügt.

Die IKK Südwest unterstützt Sie bei Ihrer professionellen Zahnreinigung.

Nutzen Sie einfach unser IKK Gesundheitskonto. Dabei erstatten wir Ihnen die professionelle Zahnreinigung einmal je Kalenderjahr in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 50 Euro.

Die Leistung muss von einem Vertragszahnarzt erbracht werden.

Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten an, die Rechnung für die professionelle Zahnreinigung bei uns einzureichen:

Wenn es um die Zahngesundheit geht, ist die IKK-Zahn-Hotline immer die richtige Wahl.

Die IKK-Zahn-Hotline ist Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Und am Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr.

Unter 06131 495-3160 erhalten alle Versicherten der IKK Südwest Auskunft zu Themen wie

  • Dentalpflege
  • Kieferorthopädie
  • Mundhygiene
  • und Vorsorgeuntersuchungen.

Darüber hinaus bekommen sie Informationen zu den Angeboten und Leistungen der IKK Südwest, wie beispielsweise dem Zweitmeinungsverfahren oder zu Einsparmöglichkeiten des Eigenanteils bei Zahnersatz durch unseren Kooperationspartner Medikompass.

Die Beratung am Telefon erfolgt kompetent und individuell. Unser Expertenteam, das sich auf Ihre Fragen freut, setzt sich aus Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachangestellten zusammen.

Bei dem Gedanken, einen Weisheitszahn lediglich unter einer örtlichen Betäubung entfernen zu lassen, bekommen viele Patienten ein unbehagliches Gefühl oder sogar Angst. Um ihnen den Eingriff zu erleichtern, erstatten wir für Versicherte im Alter von bis zu 25 Jahren die Kosten für eine Vollnarkose oder Sedierung, Lachgas oder Hypnose in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 100 Euro je Kalenderjahr.

Informieren Sie sich in unserem IKK Gesundheitskonto über die Sedierung bei Entfernung von Weisheitszähnen.

Die Leistung muss von einem Vertragszahnarzt erbracht werden.

Da uns auch die Zahngesundheit von Kindern am Herzen liegt, erhalten Sie bei der Versiegelung der kariesfreien vorderen Backenzähne (Prämolaren) für Kinder im Alter von 5 bis 13 Jahren finanzielle Unterstützung. Wir erstatten Ihnen daher die entsprechenden Kosten einmal je Kalender in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 50 Euro.

Erhalten Sie in unserem IKK Gesundheitskonto mehr Informationen zur Versiegelung der kariesfreien vorderen Backenzähne.

Die Leistung muss von einem Vertragszahnarzt erbracht werden.

Haben Sie Fragen bezüglich des Heil- und Kostenplans, den Ihnen Ihr Zahnarzt oder Kieferorthopäde erstellt hat? Möchten Sie wissen, ob eine geplante Maßnahme notwendig ist oder ob es dazu Alternativen gibt?

Bei diesen und vielen weiteren Fragen bieten wir Ihnen die Möglichkeit eines Zweitmeinungsverfahrens durch interessenunabhängige Fachärzte an. Die Beratung erfolgt selbstverständlich kostenfrei und überprüft umfassend die Notwendigkeit und Eignung der geplanten Versorgung. Die Experten sprechen die einzelnen Maßnahmen mit Ihnen durch, beseitigen Verständnisprobleme und zeigen gegebenenfalls Alternativen auf.

Je nach Wunsch kann die Beratung anhand Ihrer Unterlagen oder persönlich in einem unserer Kundencenter in Alzey, Koblenz oder Trier durchgeführt werden.

Zahnersatz

Wissenswertes zum Zahnersatz: Heil- und Kostenplan, Zuzahlungsbefreiung, Zahnersatzbehandlung im Ausland. Sowie Fragen und Antworten zum Festzuschuss.

Kieferorthopädische Behandlung

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Kostenübernahme von Zahnspangen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sowie zum Behandlungsablauf und zu den Voraussetzungen für eine …

IKK-Zahn-Hotline

Hier erhalten Sie Auskunft zu Themen wie Dentalpflege, Kieferorthopädie, Mundhygiene und Vorsorgeuntersuchungen oder zu Einsparmöglichkeiten des Eigenanteils bei Zahnersatz.

Wir sind von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr für Sie da.