Zahnersatz
Für Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen zahlt die IKK Südwest einen Festzuschuss. Die Höhe der Beteiligung hängt vom konkreten Befund ab und wird jährlich vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt.
Wenn Sie Zahnersatz benötigen, erstellt Ihr Zahnarzt zunächst einen Heil- und Kostenplan. Dieser enthält den Befund und die voraussichtlichen Behandlungskosten. Alle Kosten, die über den Festzuschuss hinausgehen, tragen Sie selbst.
Vorsorge lohnt sich
Der Festzuschuss beträgt grundsätzlich 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Wer regelmäßig zur Zahnvorsorge geht und dies im Bonusheft eintragen lässt, erhält einen höheren Festzuschuss:
- 70 Prozent nach 5 Jahren
- 75 Prozent nach 10 Jahren
Als Voraussetzung für den Bonus müssen Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr einmal pro Halbjahr zur Zahnvorsorge. Bei Erwachsenen reicht eine jährliche Vorsorgeuntersuchung.
Heil- und Kostenplan
Wenn Sie Zahnersatz benötigen, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan und sendet diesen inklusive Bonusheftdaten an die IKK Südwest. Das Bonusheft dokumentiert Ihre zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen.
Auf Basis des Befundes wird die Höhe des Festzuschusses festgelegt. Nach Abschluss der Behandlung zieht der Zahnarzt bei der Regelversorgung den Festzuschuss von Ihrer Gesamtrechnung ab. Sie zahlen nur noch den Eigenanteil. Bei einer andersartigen Versorgung legen Sie die Rechnung Ihrer IKK Südwest vor und erhalten von dort den Festzuschuss.
Falls Ihr Zahnarzt noch nicht am elektronischen Verfahren teilnimmt, senden Sie uns den Heil- und Kostenplan bitte zusammen mit Ihrem Bonusheft an folgende Anschrift:
IKK Südwest
66098 Saarbrücken
Zuzahlungsbefreiung
Für Versicherte, deren Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt, gibt es eine Härtefallregelung. Sie müssen beim Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung keine Zuzahlung leisten. Eine unverbindliche Prognose, ob diese Regelung für Sie in Frage kommt, gibt unser Härtefallrechner.
Um die Voraussetzungen zu prüfen, benötigen wir alle schriftlichen Belege Ihrer Einkommensverhältnisse der letzten drei Monate vor Antragsstellung des Heil- und Kostenplanes beziehungsweise die Rechnung Ihres bereits eingegliederten Zahnersatzes.
Fragen und Antworten zur Härtefallregelung
Bei welcher Versorgung erhalte ich den erhöhten Festzuschuss?
Den erhöhten Festzuschuss erhalten Sie unabhängig von dem gewählten Zahnersatz. Als Patient können Sie zwischen der Regelversorgung und einem höherwertigen Zahnersatz wählen.
Wenn Sie sich für die Regelversorgung entscheiden und der erhöhte Festzuschuss nicht die gesamten Kosten für Ihren Zahnersatz abdeckt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse zusätzlich die Differenz. Der Zahnersatz ist somit kostenlos.
Wählen Sie stattdessen einen höherwertigen Zahnersatz, bekommen Sie ebenfalls den erhöhten Festzuschuss. Allerdings verbleibt Ihnen hier immer ein Eigenanteil, denn eine volle Kostenübernahme ist in diesen Fällen nicht möglich.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze?
Jedes Jahr zum 1. Januar werden die Grenzen neu geregelt. Um Ihnen einen kleinen Überblick zu verschaffen, haben wir die aktuellen Grenzen hier für Sie aufgelistet:
1 Person | 1.414,00 Euro |
2 Personen | 1.944,25 Euro |
3 Personen | 2.297,75 Euro |
4 Personen | 2.651,25 Euro |
Je weitere Person werden 353,50 Euro hinzugerechnet. Bitte beachten Sie, dass das Bruttoeinkommen zur Berechnung herangezogen wird.
Welche Angehörigen werden mit angerechnet?
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aller im Haushalt lebenden Personen, die zur Berechnung herangezogen werden:
- Ehegatte
- Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaft)
- Familienversicherte Kinder
- Selbstversicherte Kinder (einschließlich 18. Lebensjahr)
Welche Nachweise werden benötigt?
Arbeitseinkommen
- Selbstständige Tätigkeit (Hinweis: Wir benötigen eine Gewinn- und Verlustermittlung)
- Land- und Forstwirtschaft
Arbeitsentgelt
- Lohn/Gehalt, auch aus geringfügiger Beschäftigung
Renten/Pensionen
- Von der deutschen Rentenversicherung
- Aus der Unfallversicherung
- Aus der privaten Lebensversicherung
- Aus Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen
- Von ausländischen Rentenversicherungen
Erträge
- Pacht-/Mieteinnahmen
- Zinseinnahmen
Entgeltersatzleistungen
- Kranken-, Übergangs- und Verletztengeld
- zum Beispiel Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Kurzarbeitergeld, Unterhaltsgeld
- Mutterschaftsgeld
- Elterngeld
- Andere
Sonstiges
- Sachbezüge
- Unterhalt
- Sonstige Einkünfte
Sparen durch Preisvergleich
Erscheinen Ihnen die Kosten für Ihre Zahnbehandlung zu hoch? Mit Hilfe unseres Kooperationspartners MediKompass erfahren Sie, ob das Angebot Ihres Zahnarztes angemessen ist. Holen sich kostenlos und unverbindlich Alternativangebote von empfohlenen Zahnärzten und sparen Sie beim Eigenanteil für Zahnersatz.
Ihre Vorteile im Überblick
- Kostenlose und unverbindliche Nutzung des Preisvergleich-Services auf MediKompass
- Ersparnis von bis zu 60 Prozent Ihres Eigenanteils bei der Versorgung mit Zahnersatz
- Empfehlungen für günstige Zahnärzte in Ihrer Nähe
- Komfort-Service: Sie schicken Ihren Heil- und Kostenplan an MediKompass und das Service-Team übernimmt die Eingabe.
Zahnersatzbehandlung im Ausland
Sie möchten Ihren Zahnersatz im Ausland anfertigen und einsetzen lassen?
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Zahnersatz im EU-Ausland anfertigen und einsetzen zu lassen. Bei der Zahnbehandlung im EU-Ausland besteht auch grundsätzlich Anspruch auf einen befundorientieren Festzuschuss, sofern die Behandlung den vertragszahnärztlichen Richtlinien entspricht.
Fragen und Antworten zu Zahnersatz im Ausland
Wie läuft die Kostenübernahme für den Zahnersatz ab?
VOR DER BEHANDLUNG
Wenn Sie Ihren Zahnersatz im EU-Ausland anfertigen und einsetzen lassen möchten, benötigen wir – wie auch in Deutschland – vorab einen Heil- und Kostenplan/Kostenvoranschlag. Dieser muss in deutscher Sprache verfasst sein und den aktuellen Zahnbefund sowie die geplante Behandlung beinhalten.
Den Heil- und Kostenplan/Kostenvoranschlag senden Sie bitte an folgende Anschrift:
IKK Südwest
66098 Saarbrücken
Hinweis:
Die zentrale Postadresse der IKK Südwest ist ohne Straße gültig.
Wir prüfen, ob die geplante Versorgung den Richtlinien entspricht. Ist dies der Fall, erhalten Sie nach Überprüfung eine schriftliche Bestätigung darüber, in welcher Höhe wir uns an der geplanten Behandlung beteiligen.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie zu beachten, dass wir zehn Prozent des ermittelten Erstattungsbetrags (maximal 60 Euro) für Verwaltungskosten einbehalten.
NACH DER BEHANDLUNG
Nach Abschluss der Behandlung reichen Sie die Rechnung zusammen mit Ihrer aktuellen Bankverbindung bei uns ein. (Sollte die Rechnung nicht in deutscher Sprache sein, benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung.)
Hinweis: Falls die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen vom genehmigten Kostenvoranschlag abweichen, verändert sich der Festzuschuss nachträglich.
Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass für den gleichen Befund ab der Eingliederung in den darauf folgenden zwei/drei Jahren (richtet sich nach der Versorgung) kein erneuter Zuschuss von uns gezahlt werden kann. Für Zahnersatz, der in Deutschland eingegliedert wurde, existiert eine Gewährleistung von zwei/drei Jahren.
WICHTIGE INFOS: WAS SIE BEIM ZAHNERSATZ BEACHTEN MÜSSEN
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es sich beim Zahnersatz keineswegs um ein Standardprodukt handelt, das im Schnellverfahren eingesetzt wird. Jeder Zahnersatz ist individuell, daher sollten sie eventuelle Folgekosten einplanen.
Zu den Behandlungskosten müssen Sie Reise- und Unterbringungskosten hinzurechnen. Ebenso sollten Sie in Ihre Planungen weitere Anreisekosten bei notwendigen Nachbehandlungen berücksichtigen.
Was tun bei Problemen mit dem ausländischen Zahnersatz?
Wenn sich nachträgliche Mängel herausstellen, kann dies Probleme bereiten.
In Deutschland sind die Gewährleistungsansprüche klar geregelt. Für Personen, die sich ihren Zahnersatz im Ausland anfertigen und einsetzen lassen, gelten die jeweiligen Gewährleistungsvorschriften des entsprechenden EU-Landes.
Ein Zahnarzt in Deutschland ist nicht dazu verpflichtet, Mängel eines im Ausland eingesetzten Zahnersatzes kostenfrei zu korrigieren oder nachzubessern.
Sollte eine Nachbesserung bei einem Zahnarzt in Deutschland erfolgen, sind die entstandenen Kosten von Ihnen selbst zu tragen. Allerdings würden bei einem solchen Vorgehen die Gewährleistungsansprüche gegenüber der Zahnarztpraxis im Ausland verfallen. Um Gewährleistungsansprüche durchzusetzen, wäre ein weiterer Besuch (gegebenenfalls auch mehrere) beim behandelnden Zahnarzt im Ausland notwendig.
Welche Mitgliedsstaaten gehören zur EU?
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
IKK Zahn-Hotline
Hier erhalten Sie Auskunft zu Themen wie Dentalpflege, Kieferorthopädie, Mundhygiene und Vorsorgeuntersuchungen oder zu Einsparmöglichkeiten des Eigenanteils bei Zahnersatz.
Wir sind von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr für Sie da.