Ombudsperson des Medizinischen Dienstes (MD)

Der MD unterstützt als medizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen. Dieser ist regional tätig. Unter www.medizinischerdienst.de finden Sie Ihren zuständigen MD sowie die Kontaktdaten.

Aufgabe einer Ombudsperson

Für jeden Medizinischen Dienst ist eine unabhängige Ombudsperson vorgesehen. Als Versicherter können Sie sich vertraulich an die Ombudsperson wenden, wenn Sie sich über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes beschweren möchten. Zum Beispiel, wenn Sie bei Ihrer Begutachtung Unregelmäßigkeiten vermuten. Oder wenn Sie andere Hinweise geben möchten, die in Zusammenhang mit der Begutachtung stehen.

Kontakt Ombudsperson

Richten Sie Ihre Beschwerde direkt an die Ombudsperson des MD in Ihrem Bundesland. Derzeit haben noch nicht alle Medizinischen Dienste eine Ombudsperson bestellt. Ist dies in Ihrer Region der Fall, haben Sie bedauerlicherweise noch keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme.

Eine Übersicht der derzeit bestellten Ombudspersonen sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie unter www.medizinischerdienst.de/medizinischerdienst/ombudspersonen/

Beschwerden und Widersprüche bei der IKK Südwest

Wenn Sie gegen eine ablehnende Entscheidung der IKK Südwest Widerspruch einlegen möchten, ist dies keine Aufgabe der Ombudsperson. Weitere Informationen zum fristgerechten Einreichen eines Widerspruches bei der IKK Südwest finden Sie unter Beschwerden und Widersprüche.