Leistungserbringer

Entlassmanagement

Entlassmanagement ist für Krankenhäuser als gesetzlich verpflichtende Servicemaßnahme gegenüber Ihren Patienten – das heißt: unseren Versicherten – durchzuführen. Diese neuen Bestimmungen regeln die Verantwortungen klar.

Informationen für Hilfs- und Heilmittelanbieter

Hilfsmittelanbieter finden hier Informationen zu Vertragsabsichten sowie Beitritt zu unseren Hilfsmittelverträgen. Für Heilmittelanbietern haben wir Heilmittelverträge und die Kontaktstellen für die Zulassung zusammengestellt.

Abrechnungen

Des Weiteren stehen sonstigen Leistungserbringern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Informationen zur Abrechnung der erbrachten Leistungen zur Verfügung.