Entlassmanagement

Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, ein Entlassmanagement als Serviceleistung für ihre Patientinnen und Patienten – und damit auch für Versicherte der IKK Südwest – durchzuführen.

Ansprechpartner für Krankenhäuser

Die wichtigsten Informationen können Sie in unserem Flyer IKK Entlassmanagement (PDF, öffnet im neuen Fenster) nachlesen.

Informationen für Hilfs- und Heilmittelanbieter

Hilfsmittelanbieter finden hier Informationen über unsere Vertragsabsichten und wie sie unseren Hilfsmittelverträgen beitreten können. Für Heilmittelanbieter haben wir Informationen zu Heilmittelverträgen sowie Kontaktdaten für die Zulassung zusammengestellt.

Abrechnungen

Zusätzlich stehen sonstigen Leistungserbringern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Informationen zur Verfügung, wie sie ihre erbrachten Leistungen abrechnen können.