Entlassmanagement
Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, ein Entlassmanagement als Serviceleistung für ihre Patientinnen und Patienten – und damit auch für Versicherte der IKK Südwest – durchzuführen.
Ansprechpartner für Krankenhäuser
Die wichtigsten Informationen können Sie in unserem Flyer IKK Entlassmanagement (PDF, öffnet in einem neuen Fenster) nachlesen.
Informationen für Hilfsmittelanbieter
Finden Sie als Hilfsmittelanbieter Informationen zu unseren Vertragsabsichten und erfahren Sie, wie Sie unseren Hilfsmittelverträgen beitreten können.
Informationen für Heilmittelanbieter
Für Heilmittelanbieter haben wir Informationen zu Heilmittelverträgen sowie die Kontaktdaten für die Zulassung zusammengestellt.
Abrechnungen
Zusätzlich stehen sonstigen Leistungserbringern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Informationen zur Verfügung, wie sie ihre erbrachten Leistungen abrechnen können.
Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 76 SGB XI
Die IKK Südwest führt die Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 76 SGB XI. Die Schiedsstelle wird tätig, wenn in den gesetzlich vorgesehenen Fällen keine Einigung zwischen den beteiligten Vertragsparteien erzielt werden kann.
Die Geschäftsstelle unterstützt die organisatorische Durchführung der Verfahren. Hierzu gehören insbesondere die Entgegennahme von Anträgen und Schriftsätzen, die Weiterleitung von Unterlagen sowie die organisatorische Begleitung der Schiedsstellenverfahren.
Anträge, Schriftsätze und sonstige Verfahrenspost können an folgendes Funktionspostfach gerichtet werden:
Kontakt: schiedstelle-pflege@ikk-sw.de
