Entlassmanagement

Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, ein Entlassmanagement als Serviceleistung für ihre Patientinnen und Patienten – und damit auch für Versicherte der IKK Südwest – durchzuführen.

Eine Ärztin mit Tablet und Stethoskop steht in einem Krankenhausgang

Ansprechpartner für Krankenhäuser

Die wichtigsten Informationen können Sie in unserem Flyer IKK Entlassmanagement (PDF, öffnet in einem neuen Fenster) nachlesen.

Informationen für Hilfsmittelanbieter

Finden Sie als Hilfsmittelanbieter Informationen zu unseren Vertragsabsichten und erfahren Sie, wie Sie unseren Hilfsmittelverträgen beitreten können.

Informationen für Heilmittelanbieter

Für Heilmittelanbieter haben wir Informationen zu Heilmittelverträgen sowie die Kontaktdaten für die Zulassung zusammengestellt.

Abrechnungen

Zusätzlich stehen sonstigen Leistungserbringern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Informationen zur Verfügung, wie sie ihre erbrachten Leistungen abrechnen können.

Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 76 SGB XI

Die IKK Südwest führt die Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 76 SGB XI. Die Schiedsstelle wird tätig, wenn in den gesetzlich vorgesehenen Fällen keine Einigung zwischen den beteiligten Vertragsparteien erzielt werden kann.

Die Geschäftsstelle unterstützt die organisatorische Durchführung der Verfahren. Hierzu gehören insbesondere die Entgegennahme von Anträgen und Schriftsätzen, die Weiterleitung von Unterlagen sowie die organisatorische Begleitung der Schiedsstellenverfahren.

Anträge, Schriftsätze und sonstige Verfahrenspost können an folgendes Funktionspostfach gerichtet werden:

Kontakt: schiedstelle-pflege@ikk-sw.de