Fahrkosten im Rahmen des Entlassmanagements
Fahr- und Transportkosten werden übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer bestimmten Leistung aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich sind. Bitte achten Sie darauf, dass Sie als Krankenhaus am Entlasstag unsere Versicherten über einen kontinuierlichen Zeitraum entlassen, dies dient einer optimalen Auslastung der Krankentransporte.
Für die Kostenübernahme ist eine ärztliche Verordnung der Krankenbeförderung erforderlich (Muster 4).
Weitere Informationen:
Zur Krankentransport-Richtlinie
Ansprechpartner für Krankenhäuser
Die wichtigsten Informationen können Sie in unserem Flyer IKK Entlassmanagement nachlesen.