Außerklinische Intensivversorgung (AKI)

Für die Außerklinische Intensivpflege (AKI), die in der Vergangenheit ein Bestandteil der Häuslichen Krankenpflege war, wurde zum 1. Januar 2023 ein eigener Leistungsbereich geschaffen. Leistungsvoraussetzungen sowie Leistungsumfang sind in der Außerklinischen-Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) geregelt. Die Beantragung der AKI erfolgt über das neu geschaffene Verordnungsmuster 62 a bis c.

Im Rahmen des Entlassmanagements können Krankenhäuser eine AKI für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen verordnen. Bei der Suche nach einem geeigneten Leistungserbringer zur Anschlussversorgung ist die Krankenkasse einzubeziehen. Aufgrund einer Übergangregelung ist es noch bis einschließlich 30. Oktober 2023 möglich, die AKI analog der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinien (HKP-RL) zu verordnen.

Ansprechpartner für Krankenhäuser

Die wichtigsten Informationen können Sie in unserem Flyer IKK Entlassmanagement nachlesen.