Heilmittelverträge
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen schließt mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene für jeden Heilmittelbereich einen Vertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit dem jeweiligen Heilmittel.
Die entsprechenden Verträge und Anlagen sowie Anerkenntniserklärungen finden Sie auf dem Informationsportal www.gkv-heilmittel.de.