Übergangspflege

Können im unmittelbaren Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden, haben Versicherte Anspruch auf Übergangspflege.

Die Übergangspflege wird in dem Krankenhaus durchgeführt, in dem auch die eigentliche Krankenhausbehandlung stattfand und kann für längstens 10 Tage in Anspruch genommen werden.

Sie umfasst die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Versicherten, die Grund- und Behandlungspflege, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung. Für die Übergangspflege ist, wie bei stationären Krankenhausaufenthalten, eine Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag für maximal 28 Tage zu leisten.

Das Krankenhaus hat im Rahmen des Entlassmanagements die Krankenkasse in die Organisation der Anschlussversorgung einzubeziehen. Dabei ist zunächst unerheblich, ob eine Übergangspflege stattfindet oder schon nach dem stationären Aufenthalt die Entlassung möglich ist. Sofern eine Übergangspflege notwendig ist, hat das Krankenhaus gegenüber der Krankenkasse die entsprechenden Informationen auf einem einheitlichen Dokumentationsbogen mitzuteilen.

Ansprechpartner für Krankenhäuser

Die wichtigsten Informationen können Sie in unserem Flyer IKK Entlassmanagement nachlesen.