Hilfsmittel im Rahmen des Entlassmanagements
Krankenhäuser dürfen im Rahmen des Entlassmanagements den Versicherten der IKK Südwest Hilfsmittel für einen Zeitraum von sieben Kalendertagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus verordnen.
Die IKK Südwest unterstützt die Krankenhäuser bei der optimalen Versorgung mit Hilfsmitteln ihrer Versicherten. Zu beachten ist, dass die Hilfsmittelverordnung innerhalb der ersten sieben Kalendertage nach Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgen muss, da mit Ablauf der Frist von sieben Kalendertagen die Gültigkeit der Verordnung erlischt.
Für eine optimale Unterstützung der Krankenhäuser ist dieser Seite eine Übersicht beigefügt, die genehmigungspflichtige sowie genehmigungsfreie Hilfsmittel detailliert aufzeigt. Die Übersicht ist zwingend zu berücksichtigen bei der Verordnung sowie Abgabe von Hilfsmittel an die Versicherten der IKK Südwest.
Bitte händigen Sie unserem Versicherten bei genehmigungsfreien Hilfsmitteln die Verordnung bei der Krankenhausentlassung aus. Geben Sie hier einen Hinweis, an welche Art von Leistungserbringer er sich zu wenden hat. Bei der Suche nach einem passenden Hilfsmittelanbieter ist die Vertragspartnersuche behilflich. Bitte beachten Sie, dass sich die Vertragspartnersuche im Aufbau befindet und laufend aktualisiert wird.
Hinsichtlich folgender Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte vor der Verordnung unbedingt unser Entlassmanagement, da diese Hilfsmittel einer gesonderten Steuerung bedürfen.
Hilfsmittel der Produktgruppen:
- Applikationshilfen
- Badehilfen
- Beatmungsgeräte
- Einlagen
- Elektrostimulationsgeräte
- Gehhilfen
- Hilfsmittel bei Tracheostomie
- Hilfsmittel gegen Dekubitus
- Kommunikationshilfen
- Kompressionstherapie
- Krankenfahrzeuge
- Lagerungshilfen
- Mobilitätshilfen
- Pflegebetten
- Stehhilfen
- Therapeutische Bewegungsgeräte
Rechtliche Grundlagen:
Ansprechpartner für Krankenhäuser
Die wichtigsten Informationen können Sie in unserem Flyer IKK Entlassmanagement nachlesen.