Entlassmanagement der IKK Südwest

Das Entlassmanagement ist für Ihre Krankenhäuser seit dem 1. Oktober 2017 als gesetzlich verpflichtende Servicemaßnahme gegenüber Ihren Patienten – das heißt: unseren Versicherten – durchzuführen. Diese neuen Bestimmungen regeln die Verantwortungen klar.

Bedarfsorientiertes Entlassmanagement im Krankenhaus

In dem gesetzlichen Rahmen sind Sie verpflichtet, ein individuell nach dem Bedarf des Patienten ausgerichtetes Entlassmanagement durchzuführen. Zu dem Personenkreis, der für ein Entlassmanagement in Frage kommt, zählen Patienten, die sich in einer stationären oder teilstationären Behandlung befinden. Ebenfalls zählen Patienten dazu, die mit stationsäquivalenten Leistungen behandelt werden.

Unterstützung für Ihr Krankenhaus beim Entlassmanagement

Die IKK Südwest unterstützt Sie als leistungserbringendes Krankenhaus bei dem Entlassmanagement Ihrer Patienten und unserer Versicherten. Bitte beachten Sie daher auch unsere Internetseite und die darin enthaltenen Informationen bezüglich der Vorgehensweisen mit entsprechenden Versorgungsansprüchen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme erleichtert auf beiden Seiten die Koordination und die Zusammenarbeit für einen reibungslosen Ablauf einer Versorgung eines Versicherten. Denn wie auch die Krankenhäuser wollen wir nur das Beste für unsere Versicherten.

Die wichtigsten Informationen als PDF:

Unsere Rahmenverträge finden Sie hier in unseren Downloads.