Pflege im Rahmen des Entlassmanagements
Personen gelten als pflegebedürftig, wenn sie gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb auf die Unterstützung anderer angewiesen sind. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – bestehen.
Stellt sich während einer Krankenhausbehandlung heraus, dass ein neuer oder geänderter Pflegebedarf besteht, ist unverzüglich das Antrags- und Genehmigungsverfahren auf Leistungen der Pflegeversicherung einzuleiten.
Die entsprechenden Antragsformulare werden vom Krankenhaus direkt bei der IKK Südwest formlos angefordert. Das Krankenhaus erhält personalisierte Antragsunterlagen.
Wir bitten Sie diesbezüglich, sich schnellstmöglich unter folgender Telefonnummer mit uns in Verbindung zu setzen:
Ansprechpartner für Krankenhäuser
Die wichtigsten Informationen können Sie in unserem Flyer IKK Entlassmanagement nachlesen.