Informationen der IKK Südwest zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 und 14 DSGVO
1. Vorwort
Die IKK Südwest legt großen Wert darauf, dass die personenbezogenen Daten von Mitgliedern, Versicherten, Interessenten sowie Seitenbesuchern vertraulich und sicher verarbeitet werden. In unserer Datenschutzerklärung können Sie sich schnell und einfach einen Überblick verschaffen, welche Daten wir erheben, was damit geschieht und welche Rechte Ihnen zustehen.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie möglichst transparent, wie die IKK Südwest mit ihren Sozialdaten umgeht. Weiterhin erhalten Sie Kontaktdaten, um mögliche offene Fragen zu klären oder Beschwerden einzureichen. Die folgenden Informationen gelten ebenso für die Pflegekasse der IKK Südwest.
2. Verantwortliche Stelle
Wir, die IKK Südwest, sind eine gesetzliche Krankenkasse. Über folgende Kontaktdaten können Sie uns erreichen:
Zentrale Postadresse:
IKK Südwest
66098 Saarbrücken
Telefon: 06 81/38 76-1000
Fax: 06 81/38 76-2799
E-Mail: info@ikk-suedwest.de
Internet: www.ikk-suedwest.de
Die IKK Südwest, als verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts, schützt Ihre Sozialdaten bestmöglich. Die IKK Südwest ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird gesetzlich durch die Vorstände Prof. Dr. Jörg Loth (Vorsitzender) und Daniel Schilling vertreten.
Sie haben Fragen zum Datenschutz? Kontaktieren Sie unseren Datenschutzbeauftragten:
IKK Südwest
Datenschutzbeauftragter
66098 Saarbrücken
E-Mail: datenschutz@ikk-sw.de
3. Betroffener Personenkreis
In unserem täglichen Geschäft verarbeiten wir Daten. Dies bedeutet, dass wir von bestimmten Personengruppen relevante Daten erheben, speichern, nutzen, übermitteln oder löschen. Der Personenkreis, von dem wir personenbezogene Daten verarbeiten, setzt sich zusammen aus:
- Mitgliedern
- Mitversicherten Familienangehörigen
- Interessenten
- Websitebesucher und Personen, die sich auf der Website registrieren lassen
- Vertragspartnern, Lieferanten und Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Physiotherapeuten, Hilfsmittellieferanten)
- Abeitgebern/Zahlstellen und deren Steuerberatern
- Bevollmächtigten und Beiständen
- Wirtschaftlich Berechtigten unserer Kunden (z. B. Drittschuldner, Schadenersatzpflichtige)
- Publikationsbeziehern
- Pflegepersonen
4. Arten von Sozialdaten
Folgende persönliche Daten verarbeiten wir bei Mitgliedern und Versicherten (4.1), den Pflegepersonen (4.2), den gesetzlichen Vertretern/Betreuern (4.3), Arbeitgebern/ Zahlstellen (4.4), Vertragspartnern und Lieferanten (4.5), Leistungserbringern (4.6), Schädigern (4.7), Publikationsbezieher (4.8), Webseitenbesucher (4.9) sowie Interessenten (4.10).
4.1 Mitglieder und Versicherte
Stammdaten
- Ordnungsmerkmale (z. B. Rentenversicherungsnummer, Krankenversichertennummer)
- Name, Vorname, Anschrift
- Geburtsdatum
- Telefonnummer und/oder Handynummer
- E-Mail-Adresse
- Geburtsort
- Kennzeichen zu Familienangehörigen bzw. Familienstand
- Bankverbindung / SEPA-Mandate
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- Lichtbild
Daten der Mitgliedschaft
- Vorversicherungszeiten
- Beginn und Ende
- Betreuende Stellen
- Kennzeichen zur Leistungsgewährung (z. B. Kostenerstattung, Teilnahme an besonderen Versorgungsformen, Teilnahme an Wahltarifen/Bonusprogrammen)
- Kennzeichen zu Zusatzversicherungen
Daten zum Versicherungsverhältnis
- Art der Versicherung
- Beginn und Ende
- Meldegründe
- Angaben zur Tätigkeit
- Beitragsgruppe/-klasse
- Arbeitsentgelte/Einkommen/Versorgungsbezüge
- Daten zur Beitrags-/Versicherungsfreiheit
- Daten zu Rentenantragstellung/Rentenbezug
- Arbeitgeber/Zahlstelle
Beitragsdaten
- Beitrags-Soll
- Beitrags-Ist inkl. Wertstellungsdatum
- Zahlungspflichtiger
- Daten für den Beitragseinzug
- Daten zum Forderungseinzug
- Lastschriftkennzeichen
Leistungsdaten
- Art der Leistung
- Diagnose
- Leistungsverordner/-überweiser
- Leistungserbringer
- Zeitraum/Leistungsbezug
- Kosten
- Daten über Ruhen, Unterbrechung, Versagen, Wegfall von Leistungen
- Daten über andere Leistungsträger
- Daten über Auftragsleistungen
- Daten über Ersatzansprüche
- Daten über Versorgungsansprüche
- Eigenanteile/Zuzahlungen
- Daten zu strukturierten Behandlungsprogrammen, zu integrierten-, hausarztzentrierten- und sonstigen besonderen Versorgungsformen, zu Modellprojekten, Bonusprogrammen und Wahltarifen
- Daten über Widerspruchs- und Klageverfahren
4.2 Daten zur Pflegeperson
- Stammdaten (vgl. Versicherte)
- Beginn und Ende der Pflegetätigkeit, Meldegründe, Zeiträume
- Angaben zur Prüfung der Rentenversicherungspflicht
- Angaben zu Beitragseinzug und – abführung an den Rentenversicherungsträger
- Angaben zur Qualifikation
- Daten für statistische Meldungen nach § 109 SGB XI
4.3 Daten zum gesetzlichen Vertreter/Betreuer
- Name/Vorname
- Anschrift
- Telefonnummer und/oder Handynummer
- E-Mail-Adresse
4.4 Sozialdaten der Arbeitgeber/Zahlstellen
- Ordnungsmerkmale (z. B. Arbeitgebernummer, Betriebsnummer)
- Name, Vorname
- Anschrift
- Telefonnummer und/oder Handynummer
- E-Mail-Adresse
- Bankverbindung
- Beitrags-Soll
- Beitrags-Ist inkl. Wertstellungsdatum
- Zahlungspflichtiger
- Daten für den Beitragseinzug
- Daten zum Mahnverfahren
- Betreuende Stellen
- Daten für Betriebsprüfungen
- Daten zu Abrechnungsdaten
- Daten zur Durchführung des AAG
- Kennzeichnung von Lastschriftteilnehmern
4.5 Daten der Vertragspartner/Lieferanten
- Ordnungsmerkmale (z. B. Lieferantennummer, Institutionskennzeichen)
- Name, Vorname, Anschrift
- Telefonnummer und/oder Handynummer
- E-Mail-Adresse
- Bankverbindung
- Daten über den Abrechnungsverkehr
4.6 Daten der Leistungserbringer
- Ordnungsmerkmale (z. B. lebenslange Arztnummer, Betriebsstättennummer, Institutionskennzeichen)
- Name, Vorname, Anschrift
- Telefonnummer und/oder Handynummer
- E-Mail-Adresse
- Daten zur fachlichen Qualifikation
- Bankverbindung
4.7 Sozialdaten von Schädigern in Regelung der Erstattungsansprüche
- Name, Vorname, Anschrift
- Telefonnummer und/oder Handynummer
- E-Mail-Adresse
- Bankverbindung
4.8 Sozialdaten der Publikationsbezieher
- Ordnungsmerkmale (z. B. Art, Umfang der Publikationen und lfd. Nr.)
- Name, Vorname, Anschrift
- Sozialdaten der Interessenten
- Ordnungsmerkmale
- Name, Vorname
- Anschrift
- Telefonnummer und/oder Handynummer
- E-Mail-Adresse
4.9 Webseitenbesucher
Wir erfassen folgende Daten zu Ihrem Online-Verhalten sowie Ihren -Präferenzen:
- IP-Adressen
- Eindeutige Zuordnungsmerkmale mobiler Endgeräte
- Daten zu Ihren Besuchen auf unseren Websites
- Endgeräte, über die Sie unsere Webseite besucht haben
4.10 Interessenten/ ggf. Teilnehmer von Gewinnspielen
E-Mail-Anfrage:
- Name
- PLZ
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
Anforderung eines Informationspakets:
- Anrede
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Straße/Hausnummer
- PLZ/ Ort
- E-Mail-Adresse
- jetzige Krankenkasse
- ggf. Arbeitgeber
5. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
5.1 Zwecke der Verarbeitung von Sozialdaten
Alle erhobenen, personenbezogenen Daten benötigen wir, um unsere gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäß erledigen zu können. Das Erheben der Sozialdaten ist erforderlich, um Ihren Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten. Als Krankenversicherung haben wir laut § 1 SGB V die Aufgabe, „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“. Mithilfe der erhobenen Daten können wir Ihnen die erforderlichen Leistungen zukommen lassen, aber auch korrekt die Beiträge erheben.
Für die Krankenversicherung ergibt sich die gesetzliche Grundlage aus § 284 SGB V, sowie § 10 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) und weiteren Gesetzesquellen.
Für die bei der Krankenkasse geführte Pflegeversicherung ergibt sich die Grundlage
im Wesentlichem aus § 94 SGB XI.
Wir verarbeiten Ihre Daten für folgende Zwecke:
- Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft, einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses erforderlichen Daten
- Durchführung der Bestandspflege in der Familienversicherung
- Ausstellung des Berechtigungsscheines und der elektronischen Gesundheitskarte
- Durchführen von Beitragsangelegenheiten
- Beratung, Prüfung und Gewährung von Leistungen
- Bestimmung des Zuzahlungsstatus, Ermittlung der Belastungsgrenze
- Beitragsrückzahlung
- Durchführung von Wahltarifen und Bonusprogrammen
- Durchführung der Kostenerstattung
- Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
- Beteiligung des medizinischen Dienstes oder das Gutachterverfahren
- Abrechnung mit den Leistungserbringern
- Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung bei Leistungserbringern
- Abrechnung mit anderen Leistungsträgern, einschließlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnung, Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten
- Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von morbiditätsorientierten Vergütungsstrukturen
- Vorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung von Modellvorhaben, integrierten-, hausarztzentrierten- und sonstigen besonderen Versorgungsformen
- Durchführung des Risikostrukturausgleichs und des Risikopools
- Durchführung des Entlassmanagements
- Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease Management Programme – DMP)
- Individuelle Beratung und Hilfestellung im Zusammenhang mit der dem Bezug von Krankengeld
- Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen
- Koordinierung pflegerischer Hilfen
- Statistische Zwecke
- Gewinnung von Mitgliedern (§ 284 Abs. 4 SGB V)
- Durchführung des Aufwendungsausgleichsgesetz Entgeltfortzahlung – AAG
- Durchführung des Versorgungsmanagements
- Aufgaben als Einzugsstelle der Sozialversicherungsbeiträge
- Übernahme der Behandlungskosten für nicht Versicherungspflichtige
(§ 264 SGB V) - Durchführung von Programmen zur Vorsorge und Gesundheitsförderung
- Erfüllung der Aufgaben der Krankenkasse als Rehabilitationsträger
- Vorbereitung von Versorgungsinnovationen, die Information der Versicherten und die Unterbreitung von Angeboten (§ 68b Absatz 1 und 2 SGB V)
- Administrative Zurverfügungstellung der elektronischen Patientenakte sowie für das Angebot zusätzlicher Anwendungen i. S. des § 345 Absatz 1 Satz 1 SGB V
- Erfüllung der Aufgaben der Krankenkasse als Pflegekasse
- Durchführung des in Zusammenhang mit vorgenannten Punkten stehenden Zahlungsverkehrs
Automatisierte Einzelfallentscheidung
Die IKK Südwest verarbeitet die Daten teilweise automatisiert, mit dem Ziel, ihre Aufgaben unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu erfüllen. Sie trifft dabei aber keine automatisierten Entscheidungen (einschl. Profiling).
5.2 Gesetzliche Mitwirkungspflicht
Leistungen
Um Ihnen die zustehenden Leistungen unverzüglich zur Verfügung stellen zu können, müssen uns alle notwendigen Angaben vorliegen. Nur so können wir Ihren Anspruch prüfen. Wenn uns die erforderlichen Daten fehlen und wir uns diese auch nicht anderweitig beschaffen können, kann dies negative Folgen haben. In solchen Fällen kann es dazu kommen, dass wir Ihnen die beantragten Leistungen versagen oder bereits zugesagte Leistungen einstellen müssen.
Familienversicherung
Mit der kostenfreien Familienversicherung der IKK Südwest sind Angehörige (Ehepartner, Kinder, ggf. Enkel-, Stief und Pflegekinder) beitragsfrei mitversichert. Um zu überprüfen, ob die Angehörigen mitversichert werden können, benötigen wir diverse Angaben, Unterlagen und Nachweise. Die erforderlichen Daten sind uns vom Angehörigen oder, mit dessen Zustimmung, vom Mitglied vorzulegen. Ohne diese Informationen ist eine Familienversicherung nicht möglich. Folglich kann es zu einer beitragspflichtigen Anschlussversicherung kommen.
Mitgliedschaft
Jedes Mitglied muss uns auf Verlangen über alle Tatsachen informieren, die dazu dienen, die Versicherungs- und Beitragspflicht festzustellen. Solche Tatsachen sind etwa die Angabe des Arbeitgebers sowie der Beginn und das Ende einer Beschäftigung. Selbstständige müssen uns über die Aufnahme und das Ende einer selbständigen Tätigkeit informieren. In einigen Fällen müssen Selbständige uns auch ggf. erforderliche Nachweise (Gewerbemeldung) vorlegen.
Beiträge
Die Arbeitgeber leiten die Beiträge der Beschäftigten an uns weiter (s. 4.3). Nichtsdestotrotz besteht auch seitens der Mitglieder eine Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht bzgl. der Beitragsdaten. Dies gilt etwa bei folgenden Personengruppen, deren Beiträge zur Krankenversicherung sich nach ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen:
- Beziehern von sog. Versorgungsbezügen (Betriebsrenten)
- Beschäftigten mit Arbeitseinkommen
- Freiwillig Versicherten
Die betroffenen Personen müssen die Einnahmen z. B. mittels Einkommenssteuerbescheid nachweisen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, die Beiträge nach der Bemessungsgrenze (sog. „Höchststufe“) festzusetzen. Diese gelten so lange, bis uns die Daten vorgelegt werden.
5.3 Einwilligung
Laut Gesetz müssen Sie für bestimmte Leistungen der IKK Südwest eine Einwilligungserklärung vorlegen. Bei den folgenden Leistungen ist dies etwa der Fall:
- Versorgungsmanagement
- Entlassmanagement
- Hilfestellung zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
- besonderen Versorgungsformen (z. B. Disease-Management-Programme, Integrierte Versorgung)
Darüber hinaus können wir im Rahmen unserer Aufgaben weitere Daten verarbeiten, wenn Sie darin eingewilligt haben und Sie im Vorfeld über die Zwecke und weiteren Umstände informiert wurden.
In den vorstehenden Fällen findet erst dann eine Verarbeitung Ihrer Daten statt, wenn uns die erforderliche Einwilligungserklärung schriftlich oder elektronisch vorliegt. Aufgrund dieser gesetzlich vorgeschriebenen bzw. zugelassenen oder durch Ihre Einwilligung legitimierten Datenerhebungen ist die Verarbeitung Ihrer Sozialdaten rechtmäßig. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
6. Datenerhebung bei Dritten
6.1 Sozialleistungsträger und Behörden
Im System der sozialen Sicherung arbeiten die Leistungsträger (u. a. Krankenkassen, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft) eng zusammen. Das System zielt darauf ab, dass Versicherte unbürokratisch und bedarfsgerecht von erforderlichen Leistungen profitieren können. Aufgrund der engen Zusammenarbeit können die Träger und Behörden mögliche Unklarheiten oder Zuständigkeitsfragen direkt klären. Im Rahmen dieser sog. „Amtshilfe“ erheben wir Daten direkt bei den anderen Leistungsträgern, soweit sie für unsere Aufgaben erforderlich sind.
Beispiele für im Rahmen der „Amtshilfe“ erhobene Daten:
Innerhalb der Sozialversicherung:
Leistungsträger | Informationsgegenstand |
---|---|
Rentenversicherung | Bewilligte Rehabilitationsmaßnahmen |
Berufsgenossenschaft | Aufträge zur Zahlung von Verletztengeld |
Behörden außerhalb der Sozialversicherung:
Behörde | Informationsgegenstand |
---|---|
Einwohnermeldeamt der Kommune | Aktuelle Adresse des Versicherten (falls dieser vergessen hat, uns seine neue Adresse mitzuteilen) |
6.2 Leistungserbringer
Über die Leistungserbringer wie Ärzte oder Krankenhäuser erhalten wir die Abrechnungsdaten für unsere Versicherten. Diese personenbezogenen Daten sind für die Abrechnung der Leistungen erforderlich und werden bei uns gespeichert.
6.3 Meldepflichtige Stellen
Bestimmte Daten sind für den reibungslosen Ablauf der Versicherung notwendig. Sogenannte „meldepflichtige Stellen“ müssen solche Daten direkt an die IKK Südwest melden. Wer zu den „meldepflichtigen Stellen“ gehört, ist gesetzlich geregelt. Beispiele hierfür sind die Arbeitgeber, die Agenturen für Arbeit oder die Rentenversicherung.
7. Zugriff auf Ihre Daten
Unsere Mitarbeiter können nur auf jene Ihrer gespeicherten Sozialdaten zugreifen, die für das jeweilige Aufgabengebiet benötigt werden. Um dies zu gewährleisten, existierten für unsere IT-System umfangreiche Rollen- und Berechtigungskonzepte. Jedem Mitarbeiter wird danach eine bestimmte Zugriffsrolle zugewiesen, die wiederum nur bestimmte, dem Tätigkeitsfeld entsprechende, Berechtigungen beinhaltet.
Jeder Mitarbeiter muss die Geheimhaltungsregeln einhalten und hat ein Gelöbnis zur „Verpflichtung nicht beamteter Personen im öffentlichen Dienst“ abgelegt. Widerrechtliches Verhalten hätte arbeitsrechtliche oder gar strafrechtliche Folgen.
8. Datenübermittlung
8.1 Gesetzliche Übermittlungspflichten
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben müssen wir Ihre Sozialdaten in bestimmten Verfahren regelmäßig übermitteln an: Träger der Renten- und Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Medizinischer Dienst, Leistungserbringer, Sozialhilfeträger sowie im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute, Arbeitgeber und Zahlstellen.
Dies ist bspw. bei Beschäftigungsbeginn oder -ende der Fall: Die IKK Südwest übermittelt in diesem Fall die entsprechenden Daten an die Rentenversicherung, um eine ordnungsgemäße Führung Ihres Rentenkontos zu gewährleisten.
In vielerlei Hinsicht unterliegen wir auch aktiven Mitteilungspflichten, etwa nach dem Infektionsschutzgesetz, zur Bekämpfung der Schwarzarbeit oder zur Abwendung geplanter Straftaten.
8.2 Übermittlung bei Auskunftsersuchen
Vereinzelt erfragen Stellen und Behörden bei uns Auskünfte zu bestimmten Personen. Entsprechende Übermittlungen ergeben sich aus den §§ 67 fortfolgende SGB X.
Hierzu zählen u. a.:
- andere Sozialleistungsträger
- Polizei und Staatsanwaltschaft
- Gerichte
- Zollämter zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Finanzbehörden
Das Gesetz schreibt genau vor, ob und in welchem Umfang wir die genannten Stellen und Behörden informieren dürfen. Selbstverständlich prüfen wir sehr genau, ob die entsprechenden Vorgaben eingehalten werden.
Im Gegensatz dazu erteilen wir Privatpersonen oder privatrechtlichen Unternehmen grundsätzlich keine Auskünfte – es sei denn, es handelt sich um den Betroffenen selbst oder es liegt eine Einwilligungserklärung vor.
8.3 Übermittlung an Dienstleistungsunternehmen
Um Ihnen einen bestmöglichen Service bieten zu können, arbeiten wir mit externen Unternehmen zusammen (z. B. Rechenzentrum, Druckereien, Abrechnungsprüfstellen und Postdienstleister). Mithilfe dieser „Auftragsverarbeiter“ können wir Ihre Anfragen schnell und preiswert bearbeiten. Zur Sicherung Ihrer Daten beinhalten die Verträge zwischen den Dienstleistungsunternehmen und der IKK Südwest datenschutzrechtliche Vorgaben. Wir überprüfen regelmäßig, ob diese Vorgaben eingehalten werden.
Wenn wir ein Dienstleistungsunternehmen beauftragen, zeigen wir dies rechtzeitig bei unserer Aufsichtsbehörde (Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Referat D1, Franz-Josef-Röder-Str. 23, 66119 Saarbrücken) an.
8.4 Übermittlung ins Ausland
Ihre Sozialdaten werden ausschließlich in Deutschland bzw. innerhalb der EU/des EWR verarbeitet.
9. Aufbewahrungsdauer
Wir bewahren Ihre Sozialdaten grundsätzlich nur so lange auf, wie es für die Erfüllung unserer Aufgaben notwendig ist. Je nach Verarbeitungszweck gibt es für Sozialdaten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen, die in § 110a SGB IV, § 304 SGB V, § 107 SGB XI und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) geregelt sind. Sind Ihre personenbezogenen Daten für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich und auch nicht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen weiterhin aufzubewahren, werden sie regelmäßig gelöscht.
Die Löschung der von einer betroffenen Person vorliegenden Daten erfolgt in der Regel:
- Wenn sie zur Vertragserfüllung oder mit Ablauf/Wegfall sonstiger Aufbewahrungspflichten oder gesetzlicher Gründe nicht mehr benötigt werden
- Beim Widerruf einer erteilten Einwilligung
- Wenn die Datenspeicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist
- Wenn die Löschung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich wird
10. Ihre Rechte
10.1 Auskunftsrechte
Sie können jederzeit von Ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen und sich von uns bestätigen lassen, ob wir von Ihnen Daten verarbeiten. Sollte dies der Fall sein, können Sie eine detaillierte Auskunft über Ihre Daten einfordern.
Dieses Recht kann allerdings teilweise eingeschränkt sein, z. B. bei unverhältnismäßigem Aufwand oder falls die Auskunftserteilung die Erfüllung unserer Aufgaben oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden würde. Die gewünschten Informationen erhalten Sie in der Regel innerhalb eines Monats und unentgeltlich.
10.2 Berichtigung der Daten
Bei möglicherweise fehlerhaften, gespeicherten Daten können Sie eine Berichtigung beantragen. Die Daten können auf Ihren Wunsch hin zudem ergänzt werden, soweit dies für den Zweck der Verarbeitung erforderlich ist.
10.3 Löschung Ihrer Daten
Unter bestimmten Umständen können Sie verlangen, dass wir Ihre Sozialdaten löschen. In folgenden Fällen ist dies bspw. der Fall:
- Die Sozialdaten werden nicht mehr für unsere Aufgabenerfüllung benötigt.
- Sie sind der Auffassung, dass wir Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet haben.
- Sie widerrufen die Einwilligung für die Verarbeitung.
Aufgrund folgender beispielhafter Fälle kann dieses Recht allerdings eingeschränkt sein:
- Bestehende Aufbewahrungspflichten (s. auch Punkt 9)
- Daten werden auch zukünftig für unsere Aufgaben benötigt
- Daten sind von öffentlichem Interesse
- Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich
10.4 Einschränkung der Verarbeitung
Sie möchten, dass die Verarbeitung Ihrer Sozialdaten eingeschränkt wird? Dies ist u. a. möglich, wenn
- Sie die Richtigkeit der Daten bestritten haben, die Prüfung aber noch nicht abgeschlossen ist.
- Sie der Verarbeitung widersprochen haben, solange noch nicht abschließend geklärt ist, ob Ihr Widerspruch gerechtfertigt ist.
10.5 Recht auf Datenübertragbarkeit
Bei Vorliegen der Voraussetzungen des Artikel 20 DSGVO steht Ihnen grundsätzlich das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
10.6 Widerspruchsrecht
Aus Artikel 21 DSGVO besteht ggf. die Möglichkeit einer Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen.
Bei einer Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung haben Sie jederzeit das Recht, diese mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
10.7 Beschwerden
Falls Sie denken, dass wir Ihre Sozialdaten nicht gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben verarbeiten, können Sie sich bei der folgenden Stelle beschweren:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Str. 12
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681 94781-0
Fax: 0681 94781-29
E-Mail: poststelle@datenschutz-saarland.de
Stand: 01.09.2022