Arbeitsunfähigkeit
Feststellung und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit
Krankenhausärzte können im Rahmen des Entlassmanagements die Arbeitsunfähigkeit eines Patienten für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen nach der Entlassung feststellen und bescheinigen. Dadurch wird eine lückenlose Versorgung nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus sichergestellt, beispielsweise wenn der Patient weiter arbeitsunfähig und aufgrund seiner körperlichen Verfassung nicht in der Lage ist, seinen behandelnden Arzt direkt aufzusuchen.
Der weiterbehandelnde Vertragsarzt ist vom Krankenhaus rechtzeitig (zum Beispiel durch den Entlassbrief des Krankenhauses) über die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zu informieren.
Ansprechpartner für Krankenhäuser
Die wichtigsten Informationen können Sie in unserem Flyer IKK Entlassmanagement nachlesen.