Private Gesundheitsleistungen: IKK Gesundheitskonto
Mit unserem Gesundheitskonto stehen Ihnen starke Leistungspakete zur Verfügung. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, viele Leistungen individuell in Anspruch zu nehmen. Denn die beste Versorgung ist die, die wirklich zu Ihnen passt. Und da uns die Gesundheit der ganzen Familie am Herzen liegt, stehen die Leistungen des IKK Gesundheitskontos nicht nur Ihnen, sondern auch Ihren, bei der IKK Südwest familienversicherten Angehörigen in gleichem Umfang zur Verfügung. So können wir unsere Versicherten gerade in Lebenssituationen mit einem höheren Leistungsbedarf noch besser mit der ganzen Vielfalt unserer Mehrleistungen unterstützen.
Welche Leistungen kann ich im Rahmen des IKK Gesundheitskontos in Anspruch nehmen?
Die Höhe der jeweils erstattungsfähigen Beträge sowie deren Häufigkeit entnehmen Sie bitte den detaillierten Beschreibungen der einzelnen Leistungen im Rahmen des IKK Gesundheitskontos.
- Homöopathie
- Sonstige Naturheilverfahren
- Osteopathie / Chirotherapie
- Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie
- Vorsorgeleistungen (zum Beispiel Toxoplasmose-Test, Nackenfaltenmessung)
- Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel als Mono- oder Kombinationspräparat mit den Wirkstoffen Eisen oder Magnesium oder Folsäure
- Medizinische Vorsorgeleistungen (Brustkrebsvorsorge, Hautkrebsvorsorge, Darmkrebsvorsorge, Gesundheits-Check-Up, Ultraschalluntersuchung)
- Sportmedizinische Untersuchung und Beratung
- Früherkennungsuntersuchung zur Feststellung von Schwachsichtigkeit und Schielen
- Professionelle Zahnreinigung
- Zahnversiegelung bei Kindern
- Zusätzliche zahnärztliche Leistungen (Weisheitszahnextraktion)
Bitte beachten Sie auch, dass für eine Erstattung das Datum der Leistungserbringung entscheidend ist und eine Erstattung der jeweiligen Leistung nur dann möglich ist, wenn zum Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme eine laufende Versicherung bei der IKK Südwest besteht.
Und so funktioniert es:
Sie bezahlen die Kosten für eine im Rahmen des Gesundheitskontos erstattungsfähige Leistung zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei uns ein und wir überweisen Ihnen den im Rahmen der jeweiligen Leistung erstattungsfähigen Betrag.
Wie kann ich die Rechnung einreichen?
Als Versicherter der IKK Südwest haben Sie mehrere Möglichkeiten, Ihre Rechnung bei uns einzureichen.
Fragen und Antworten zum IKK Gesundheitskonto
In unserer Rubrik Fragen und Antworten finden Sie weitere Informationen zum IKK Gesundheitskonto.
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Die Gesundheit unserer Versicherten liegt uns am Herzen. Mit individuell passenden Angeboten und persönlichem Service setzen wir uns für Sie und Ihre Bedürfnisse ein.
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