Schwangerschaft: Zusatzleistungen
Wedding photography – stock.adobIhre Gesundheit und die Ihres Kindes liegt uns sehr am Herzen. Gerade in der ereignisreichen und aufregenden Zeit einer Schwangerschaft ist ein Mehr an Unterstützung und Versorgung wünschenswert. Dieses Mehr an Leistung bietet Ihnen die IKK Südwest. Über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus haben werdende Mütter im Rahmen des Gesundheitskontos die Möglichkeit, Zusatzleistungen mit uns abzurechnen.
Nutzen Sie die Vorteile
- Die IKK Südwest übernimmt die gesetzlichen Regelleistungen bei Schwangerschaft
- Zusätzlich übernehmen wir pro Schwangerschaft insgesamt bis zu 300 Euro für Vorsorgeleistungen und nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel.
- Die Erstattung der Zusatzleistungen erfolgt ganz einfach durch hochladen in unserer App
TransPicHub – stock.adobe.comVorsorgeleistungen
- Toxoplasmose-Test
- Nackenfaltenmessung
- Trisomie-Test (zum Beispiel Triple-Test)
- Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
- Antikörperbestimmung auf Ringelröteln und Windpocken
- Streptokokken-, Zytomegalie-, pH-Selbsttest
Damit Sie die genannten Vorsorgeleistungen erhalten können, müssen diese von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt werden. Dieser muss ein approbierter Privat- oder Vertragsarzt sein, der zusätzlich über die Facharztanerkennung in Frauenheilkunde und Geburtshilfe verfügt. Die genannten Vorsorgeleistungen können bei Vorliegen eines individuellen Untersuchungsanlasses erbracht werden, um möglichen Gefährdungen der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes vorzubeugen und/oder Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen. Die jeweilige Behandlungsmethode darf vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nicht ausgeschlossen worden sein. Außerdem darf die Maßnahme nicht bereits in den Mutterschafts-Richtlinien des G-BA als Teil der regulären ärztlichen Versorgung vorgesehen sein.
topotishika – stock.adobe.comZusätzlich zu den Vorsorgeuntersuchungen können auch Mono- oder Kombipräparate mit den Wirkstoffen Eisen, Magnesium und Folsäure in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung ist, dass diese nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel aufgrund einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) durch eine Apotheke oder einen gemäß deutschem Recht zugelassenen Versandhandel für Arzneimittel abgegeben werden.
Die Erstattung oder Bezuschussung der Kosten erfolgt gegen Vorlage der ärztlichen Verordnung (Privatrezept) sowie der Rechnung der Apotheke.
Bitte beachten Sie, dass nicht jedes Arzneimittel aus den oben genannten Bereichen zu den erstattungsfähigen Arzneimitteln im Rahmen des Gesundheitskontos gehört. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns jederzeit über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
So funktioniert es:
Sie bezahlen die Kosten für eine erstattungsfähige Leistung zunächst selbst.
Anschließend reichen Sie die quittierte Rechnung in der IKK-Südwest-App ein.
Wir überweisen Ihnen den erstattungsfähigen Betrag.
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