Hebammenrufbereitschaft für Ihre Geburtsbegleitung
Während einer Geburt möchten Sie möglichst nur die Menschen um sich herum haben, die Ihnen vertraut sind. Hierzu gehört auch die Hebamme, die Sie während der Schwangerschaft begleitet. Damit diese Ihnen zur Seite steht, wenn die Geburt losgeht, gibt es die Hebammenrufbereitschaft, bei welcher die Hebamme rund um die Uhr auf Abruf für Sie bereitsteht. Dies ist eine Dienstleistung, die Sie grundsätzlich selbst bezahlen müssten. Mit der Hebammensuche finden Sie eine geeignete Hebamme in Ihrer Nähe.
Die IKK Südwest übernimmt bei Entbindungen seit dem 1. Januar 2017 die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft je Schwangerschaft bis zu einem Betrag in Höhe von 250 Euro. Als werdende Mutter haben Sie damit die Möglichkeit, mit der selbstgewählten freiberuflichen Hebamme für die letzten Wochen der Schwangerschaft eine Rufbereitschaft zu vereinbaren.
Die Rechnung kann erst nach der Entbindung gestellt werden. Diese bezahlen Sie zunächst selbst an die Hebamme. Anschließend reichen Sie die Rechnung zur Erstattung bei der IKK Südwest ein. Laden Sie Ihre Rechnung in unserer Online-Geschäftsstelle oder IKK Südwest-App bequem hoch.
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Rechnung einreichenDie Rufbereitschaft muss eine 24-stündige Erreichbarkeit und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe umfassen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Hebamme eine Zulassung nach § 134a Absatz 2 Sozialgesetzbuch V besitzt oder nach § 13 Absatz 4 Sozialgesetzbuch V zur Versorgung der Versicherten berechtigt ist.
Zusätzlich übernimmt die IKK Südwest die Kosten für eine Nachbetreuung durch die Hebamme. Die Hebamme besucht Sie während der ersten zehn Tage nach der Geburt täglich, danach können bei Bedarf noch bis zur 12. Woche nach der Geburt 16 zusätzliche Besuche stattfinden, bei denen Ihnen die Hebamme mit Rat und Tat zur Seite steht. Darüber hinaus übernimmt die IKK Südwest die Kosten für Rückbildungs-Gymnastikkurse, die durch zugelassene Hebammen oder zugelassene Physiotherapeuten erbracht werden.
Hebammenhilfe bei und nach Fehlgeburten
Auch in einer solch schwierigen Situation steht Ihnen ihre IKK Südwest zur Seite. Als gesetzlich versicherte Frau haben Sie einen regulären Anspruch auf Hebammenhilfe und Betreuung im Wochenbett.
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