Kinder- und Jugendgesundheitsuntersuchungen

Auch bei Kindern spielt die Vorsorge eine wichtige Rolle, um mögliche Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und die Gesundheit insgesamt zu stärken.

Vorsorge von Anfang an

In den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 überprüft der Kinderarzt, ob sich Ihr Kind altersgerecht entwickelt. Wenn er dabei Auffälligkeiten feststellt, wird er weitere Untersuchungen und gegebenenfalls auch eine entsprechende Therapie veranlassen. Zu den Terminen kann Ihr Kind auch alle notwendigen Impfungen (zum Beispiel gegen Tetanus, Diphtherie und Polio) erhalten.

In Ergänzung zu den Kindergesundheitsuntersuchungen soll bei der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 zwischen 12 und 14 Jahren die Gelegenheit zur Früherkennung von Krankheiten genutzt werden, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung beeinträchtigen.

Über diese Gesetzesleistungen hinaus, übernimmt die IKK Südwest die Kosten für die Untersuchungen U10, U11 sowie J2. Die U10 erfolgt im Alter von sieben bis acht Jahren, die U11 im Alter von neun bis zehn Jahren. Die Jugendgesundheitsuntersuchung J2 findet im Alter von 16 bis 17 Jahren statt. Durch diese zusätzlichen Untersuchungen soll sichergestellt werden, dass Sprach-, Gewichts- oder Lernprobleme, Zahn-Mund-Kieferanomalien, Störungen der Sozialisation und gesundheitliche Gefahren eines inadäquaten Medienkonsums sowie der Umgang mit Suchtmitteln frühzeitig erkannt und behandelt werden können.

Alle genannten Vorsorgeuntersuchungen sind zum Wohle der Gesundheit Ihres Kindes.

Hinweis

Aufgrund des aktuellen Anstiegs von Infektionen der oberen Luftwege bei Kindern hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden, dass die Vorsorgeuntersuchungen U6 bis U9 (Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren) ab dem 15.12.2022 auch nach den eigentlich vorgesehenen Zeiträumen und Toleranzzeiten in Anspruch genommen werden können. Diese Ausnahmeregelung ist bis zum 31. März 2023 befristetet. Die verschobenen Kinder‑Früherkennungsuntersuchungen können bis zum 30. Juni 2023 nachgeholt werden.

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