Familienversicherung für Ehepartner und Lebenspartner
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sowohl Ehe- und eingetragene Lebenspartner als auch die eigenen Kinder kostenfrei mitzuversichern. Dies verschafft Ihnen eine Menge Vorteile und stellt sicher, dass Ihre ganze Familie in jeder Lebenslage optimal abgesichert ist. Bei der IKK Südwest umfasst die Familienversicherung für Ihren Ehepartner und Sie zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen wertvolle Zusatzleistungen, damit Sie und Ihre gesamte Familie bestens versorgt sind. Stellen Sie jetzt einen Antrag, um Ihre Liebsten optimal und umfassend zu versichern. Bei Fragen und Anliegen stehen Ihnen unser Service-Team jederzeit gerne zur Verfügung. Welche Voraussetzungen für die Familienversicherung gelten und welche Einkommensgrenze für Ehepartner gilt, erfahren Sie auf dieser Seite.
Die Vorteile der Familienversicherung für den Ehepartner
Einer der größten Vorteile der Versicherung von Ehe- und Lebenspartnern besteht darin, dass für diese keine zusätzlichen Kosten anfallen, denn die Familienversicherung für Ehe- oder Lebenspartner ist kostenfrei. Ferner genießen alle Familienangehörigen denselben Versicherungsschutz. So haben Sie ein Höchstmaß an Sicherheit und wissen, dass auch Ihre Lieben im Ernstfall optimal abgesichert sind. Die beitragsfreie Mitversicherung bei der IKK Südwest gilt sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung. Familien erhalten bei uns zudem spezielle Zusatzleistungen und Vergünstigungen. Dazu gehören unter anderem die folgenden Services:
- spezielle Vorsorgeuntersuchungen
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Präventionsangebote
Welche Voraussetzungen bestehen bei der Familienversicherung für Ehe beziehungsweise Lebenspartner?
Um Ihren Ehe- beziehungsweise Lebenspartner bei der IKK Südwest familienversichern lassen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind alle Bedingungen im Überblick:
- Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort beider Partner bzw. aller Familienangehörigen muss in Deutschland liegen.
- Beide Partner müssen verheiratet sein oder eine eingetragene Partnerschaft haben.
- Einer der beiden Partner muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Kinder in einer Hochschul- oder Berufsausbildung können bis zum 25. Lebensjahr familienversichert sein, wenn die Einkommensgrenzen nicht überschritten sind. Wer studiert und älter als 25 ist, kann bis zum 30. Lebensjahr die studentische Krankenversicherung nutzen.
Wann entfällt die Familienversicherung für den Ehepartner?
Es ist nicht möglich, den Ehe- oder Lebenspartner mitzuversichern, wenn dieser hauptberuflich selbständig ist oder über eine eigene Krankenversicherung als Arbeitnehmer verfügt. Auch Existenzgründer, die einen Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit erhalten und noch keine größeren eigenen Einkünfte erzielen, werden zum Personenkreis der hauptberuflich Selbstständigen gezählt und können daher die gemeinsame Familienversicherung für Ehepartner nicht in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus sind Personen, die von der Versicherungspflicht befreit sind oder ihre Krankenversicherung nicht frei wählen können (zum Beispiel Beamte oder Richter), von der gemeinsamen Familienversicherung ausgeschlossen. Neben den formalen Faktoren ist bei der Familienversicherung die Einkommensgrenze für den Ehepartner zu beachten. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Absatz.
Wie hoch darf das Einkommen bei der Familienversicherung für Ehepartner sein?
Die Familienversicherung für einen Lebenspartner ist auch davon abhängig, wie hoch dessen Einkommen ist. Denn wenn der Verdienst eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet, kann die andere Person nicht mehr kostenfrei familienversichert werden und muss eine eigene Krankenversicherung abschließen. Generell gilt, dass das gesamte monatliche Gesamteinkommen des Partners die Grenze von 505 Euro nicht überschreiten darf. Eine Ausnahme gilt hier jedoch für die sogenannte geringfügige Beschäftigung. Hier liegt das monatliche Gehalt bei unter 538 Euro, sodass geringfügig Beschäftigte die Möglichkeit haben, sich kostenfrei über ihren Ehe- oder Lebenspartner mitzuversichern. Daneben ist eine kurzfristige Beschäftigung kein Ausschlusskriterium für die gemeinsame Familienversicherung der Lebenspartner oder Ehepartner, wenn sie im Kalenderjahr einen Umfang von unter drei Monaten beziehungsweise 70 Arbeitstagen aufweist.
Was zählt zum Einkommen?
Das Gesamteinkommen umfasst mehr als nur ein mögliches Gehalt. Daher ist es wichtig, bei der Familienversicherung und der Einkommensgrenze für den Ehepartner alle relevanten Einkünfte mit einzubeziehen. Ist geplant, einen Partner über die Familienversicherung beitragsfrei mitzuversichern, sind all dessen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts zu beachten und für die Kalkulation der Einkommensgrenze von Bedeutung. Daher gehört nicht nur das reguläre Entgelt, sondern auch Überschuss-Einkünfte wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Abfindungen zum Gesamteinkommen. Ferner werden Renten, Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit, Vermietung oder Verpachtung sowie Kapitalvermögen auf das Einkommen angerechnet. Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld oder das BAföG werden hingegen nicht zum gesamten Einkommen des Partners gezählt.
Bleibt die Familienversicherung für Ehepartner bestehen, wenn eine neue Stelle angetreten wird?
Nimmt der Partner einen neuen Job auf und handelt es sich nicht um eine geringfügige Beschäftigung mit einem Entgelt von bis zu 538 Euro, entfällt die Option, ihn beitragsfrei mitzuversichern. Berufstätige, egal ob sie als Arbeitnehmer oder selbständig tätig sind, müssen prinzipiell eine eigene Krankenversicherung abschließen. Eine Ausnahme hier gilt nur, wenn der Partner vorübergehend geringfügig beschäftigt ist, etwa im Rahmen von saisonalen Aushilfstätigkeiten.
Wie erfolgt der Antrag auf eine Familienversicherung für den Lebenspartner?
Sie möchten Ihren Partner bei der IKK Südwest familienversichern und gemeinsam unseren umfassenden Gesundheitsschutz nutzen? Sie können den Antrag einfach als PDF herunterladen und uns postalisch zusenden – oder gehen Sie den digitalen Weg und reichen Sie den Antrag völlig unkompliziert und schnell über unsere Online-Geschäftsstelle ein.
Hier können Sie sich Ihren Antrag auf Familienversicherung herunterladen.
Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag per Post zu:
IKK Südwest
66098 Saarbrücken
Die Aufnahme in die Familienversicherung kann auch ganz einfach über unsere Online-Geschäftsstelle erfolgen.
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