Krankenversicherung für Existenzgründer – Ihr Weg in die Selbstständigkeit

Hinweis

Kein Existenzgründer? Hier geht es zu Informationen rund ums Thema “Krankenversicherung für Selbstständige “.

Es gibt viele gute Gründe, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen: Der Wunsch, unabhängig zu arbeiten, eigene Ideen umzusetzen, neue Märkte zu entwickeln und nicht zuletzt, um Arbeitslosigkeit zu verhindern. Wenn Sie sich selbstständig machen wollen, gibt es vieles zu bedenken. Neben der Finanzierung, dem richtigen Standort und anderen grundsätzlichen Erwägungen müssen Sie sich auch über den richtigen Versicherungsschutz Gedanken machen – die passende Krankenversicherung ist für Existenzgründer ein wichtiger Meilenstein auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit.

Damit aus der Geschäftsidee ein erfolgreiches Unternehmen wird, möchten wir Sie im Folgenden ausführlich über notwendige Schritte und Entscheidungen im Hinblick auf Ihren Versicherungsschutz informieren. Bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung ist für Existenzgründer jedoch immer ein individuelles Beratungsgespräch notwendig, damit auch Ihre persönlichen Verhältnisse und Erfordernisse berücksichtigt werden können.

Zu diesem Zweck steht Ihnen das Expertenteam der IKK Südwest zur Verfügung, das Sie von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr erreichen können.

Wir beraten Sie gerne unverbindlich über die Vor- und Nachteile und zeigen auf, was bei der Frage einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten ist.

Als Existenzgründer bei der IKK Südwest freiwillig versichert

Als Existenzgründer sind Sie nicht automatisch Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Art Ihrer Absicherung müssen Sie selbst neu bestimmen. Bei der IKK Südwest können Sie sich auf Antrag freiwillig versichern.

Sie können Ihren Antrag für die freiwillige Versicherung online ausfüllen oder einen Antrag herunterladen. Bitte senden Sie Ihren Antrag an

IKK Südwest
66098 Saarbrücken

Sollte vor der Existenzgründung bereits eine Krankenversicherung (Pflicht- oder Familienversicherung sowie freiwillige Versicherung) bei einer gesetzlichen Krankenkasse bestanden haben, ist die Weiterversicherung obligatorisch. Das Ausfüllen des Antrages auf freiwillige Versicherung ist in diesen Fällen nicht zwingend notwendig. Da die dort benötigten Angaben jedoch zum Großteil für die Erfassung benötigt werden (zum Beispiel Krankengeldanspruch, Lastschriftmandat), empfehlen wir die Verwendung des Vordruckes.

Gerade Existenzgründer profitieren von speziellen attraktiven Beitragsregelungen und unserem starken Service- und Leistungspaket.

Gesetzliche Krankenversicherung für Existenzgründer – Ihr Beitrag bei der IKK Südwest

Die Beitragsberechnung für Existenzgründer und Selbstständige ist abhängig von der Höhe der Einkünfte sowie den Beitragssätzen. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung für Existenzgründer und Selbstständige werden grundsätzlich aus der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Diese Grenze beträgt im Jahr 2024 monatlich 5.175,00 Euro.

Können Sie durch amtliche Unterlagen, zum Beispiel Ihren Einkommensteuerbescheid, geringere monatliche Bruttoeinkünfte nachweisen, verringert sich dementsprechend Ihr monatlicher Beitrag. Es sind jedoch mindestens Beiträge aus einem Betrag von 1.178,33 Euro zu zahlen.

Bemessungsgrenzen

Es werden somit bei Ihrer Beitragsberechnung die tatsächlichen Bruttoeinkünfte zugrunde gelegt, im Jahr 2024 jedoch monatlich:

mindestens1.178,33 Euro
höchstens5.175,00 Euro

Beitragssätze 2024

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden prozentual aus den Bruttoeinkünften berechnet.
Im Jahr 2024 beträgt der Beitragssatz der IKK Südwest für Selbstständige und Existenzgründer, die ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind, 15,65 %. Er setzt sich aus dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % sowie dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag von 1,65 % zusammen.

 Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld14,0 %
 Kassenindividueller Zusatzbeitrag der IKK Südwest1,65 %
 Pflegeversicherung bis 23 Jahre oder einem Kind3,40 %
Beitragsabschlag für Mitglieder mit zwei bis maximal fünf Kindern unter 25 Jahren (je Kind)0,25 %
 Pflegeversicherung für kinderlose Versicherte4,00 %

Monatlicher Mindestbeitrag für Existenzgründer 2024

Krankenversicherung inklusive ZusatzbeitragPflegeversicherung*Gesamtbeitrag
184,41 Euro40,06 Euro224,47 Euro

Monatlicher Höchstbeitrag für Existenzgründer 2024

Krankenversicherung inklusive ZusatzbeitragPflegeversicherung*Gesamtbeitrag
809,89 Euro175,95 Euro985,84 Euro

*Für kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und nach dem 31. Dezember 1939 geboren sind, erhöht sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,6 %. Für Mitglieder mit mehr als einem Kind ermäßigt sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren um einen Abschlag von 0,25 % je Kind. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Fachseite zum Pflegeversicherungsbeitrag.

Besonderheiten bei der Beitragsberechnung für Existenzgründer – der Gründungszuschuss

Arbeitslose, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollen, können den sogenannten Gründungszuschuss erhalten. Nähere Informationen zum Gründungszuschuss (Beantragung, Auszahlungsbedingungen, Höhe und Dauer) erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Wie wird der Beitrag berechnet, wenn noch kein Steuerbescheid vorliegt?

Ihren Beitrag zahlen Sie auf alle beitragspflichtigen Einnahmen. Bei Existenzgründern zählt auch der Gründungszuschuss dazu, nicht jedoch die 300-Euro-Pauschale für die soziale Sicherung. Solange Sie als Existenzgründer noch keinen Einkommensteuerbescheid zu Ihren Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit vorlegen können, schätzen Sie Ihre Einnahmen. Wir berechnen daraus dann Ihre vorläufigen Beiträge. Diese Beitragseinstufung erfolgt bis zur Vorlage des ersten Einkommensteuerbescheides unter Vorbehalt.

Der erste Einkommenssteuerbescheid nach Existenzgründung dient für die Krankenversicherung als Grundlage, um Ihre Beitragsrechnung zu prüfen. Die tatsächlichen Beiträge werden daraufhin gegebenenfalls neu berechnet und rückwirkend angepasst. Sofern Sie Ihr Einkommen zu hoch geschätzt haben, erstatten wir Ihnen zu viel gezahlte Beiträge. Haben Sie Ihr Einkommen zu gering geschätzt, sind wir gezwungen, die Beiträge nachzufordern. Schätzen Sie daher Ihre Einnahmen am besten so realistisch wie möglich.

Ihren ersten Einkommensteuerbescheid reichen Sie am besten direkt bei uns ein, sobald Sie diesen erhalten. So vermeiden Sie größere Nachzahlungen. Gerade zu Beginn einer selbstständigen Tätigkeit kann es schwierig sein, die Einkünfte genau abzuschätzen. Sofern Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach unter unserer Expertenhotline 06 81/38 76-2655 an. Wir beraten Sie gerne!

Monatliche Beiträge – Krankenversicherung für Selbstständige und Existenzgründer

Beiträge zur Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch:

Einkünfte aus selbstständiger TätigkeitKrankenversicherung mit ermäßigtem Beitragssatz von 14 %Krankenversicherung mit IKK-Zusatzbeitragssatz von 1,65 %
von 1.178,33 Euro
(gesetzliche Mindesteinnahme)
von 164,97 Eurovon 19,44 Euro
bis 5.175,00 Euro
(Beitragsbemessungsgrenze)
bis 724,50 Eurobis 85,39 Euro

Beiträge zur Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch:

Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit Krankenversicherung mit allgemeinem Beitragssatz von 14,6 % Krankenversicherung mit IKK-Zusatzbeitragssatz von 1,65 %
von 1.178,33 Euro
(gesetzliche Mindesteinnahme)
von 172,04 Euro von 19,44 Euro
bis 5.175,00 Euro
(Beitragsbemessungsgrenze)
bis 755,55 Euro bis 85,39 Euro

Beiträge zur Pflegeversicherung:

Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit Pflegeversicherung 3,4 %* Pflegeversicherung 4,0 % (inklusive Beitragszuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren)
von 1.178,33 Euro
(gesetzliche Mindesteinnahme)
von 40,06 Eurovon 47,13 Euro
bis 5.175,00 Euro
(Beitragsbemessungsgrenze)
bis 175,95 Eurobis 207,00 Euro

*Für Mitglieder mit mehr als einem Kind ermäßigt sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren um einen Abschlag von 0,25 % je Kind. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Fachseite zum Pflegeversicherungsbeitrag.

Anspruch auf Krankengeld für Existenzgründer und Selbstständige

Mit der Existenzgründung müssen Sie eine Krankenversicherung abschließen. Doch wenn Sie sich selbstständig machen, deckt die Krankenversicherung zunächst keinen Anspruch auf Krankengeld ab – diesen müssen Sie eigenständig erwerben. Das finanzielle Risiko bei Erkrankung ist für Existenzgründer und Selbstständige höher als für Angestellte, da sie weder eine Lohnfortzahlung noch Krankengeld erhalten.

Um finanzielle Risiken im Krankheitsfall zu verringern, haben Sie die Möglichkeit, den Anspruch auf Krankengeld gesetzlich abzusichern. Durch die Wahl des gesetzlichen Krankengeldes können Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit sicherstellen. Die Bezugsdauer und Höhe des Krankengeldes richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Berechnung Ihres Krankenversicherungsbeitrages wird der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrages zugrunde gelegt.

Welche Einnahmen sind beitragspflichtig?

Während Ihrer freiwilligen Mitgliedschaft wird Ihnen als Existenzgründer und Selbstständiger Ihr Beitrag aus all Ihren beitragspflichtigen Einnahmen berechnet.

Als beitragspflichtiges Einkommen werden alle Einkommensarten angerechnet, die Sie zum Lebensunterhalt verbrauchen können. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Einkünfte aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit
  • Zahlbetrag der Rente laut Rentenbescheid
  • Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrenten
  • Pensionen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalerträgen wie Zinsen oder Dividenden
  • Gründungszuschuss, nicht jedoch die 300-Euro-Pauschale für die soziale Sicherung (nur bei Existenzgründern)

Rentenversicherung für selbstständige Handwerksmeister

Selbstständige sind nur im Ausnahmefall versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Personenkreis der selbstständigen Handwerksmeister hingegen unterliegt der Rentenversicherungspflicht.

Selbstständige Handwerksmeister sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn sie in der Handwerksrolle eingetragen sind und die selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben.

Die Rentenversicherungspflicht bleibt bis zur Aufgabe der Tätigkeit bestehen. Sie können sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen, sobald Sie für 2016 Monate (= 18 Jahre) Pflichtbeiträge gezahlt haben. Die Beiträge zahlen Sie selbst.

Ihre Vorteile als Mitglied der IKK Südwest:

  • Keine Zugangsvoraussetzungen wie bei der privaten Krankenversicherung
  • Mitgliedschaft ohne Gesundheitsprüfung
  • Keine Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen
  • Für Neukunden keine Wartezeiten bei Inanspruchnahme von Leistungen
  • kostenfreie Familienversicherung möglich
  • Beitragsfreiheit bei Krankengeldbezug (zusätzliche Einnahmen neben dem Krankengeld bleiben beitragspflichtig)
  • Beitragsfreiheit während der Elternzeit möglich
  • Anspruch auf Mutterschaftsgeld, sofern ein Beschäftigungsverhältnis oder eine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht
  • Vorsorgekuren für Mütter und Väter
  • Anspruch auf Haushaltshilfe, unter anderem bei Krankheit, Krankenhausbehandlung, Rehabilitation, Schwangerschaft und Entbindung
  • Leistungen werden mit der Krankenversichertenkarte in Anspruch genommen. Es erfolgt eine direkte Kostenabrechnung zwischen der Krankenkasse und dem Leistungserbringer
  • Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit möglich
  • Anspruch auf Kinderkrankengeld bei Erkrankung eines Kindes und gleichzeitigem Arbeitsausfall möglich

Das müssen Sie bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung bedenken:

  • Mitgliedschaft grundsätzlich erst nach Gesundheitsprüfung
  • Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen möglich
  • bei Vertragsbeginn gegebenenfalls Wartezeiten bei Inanspruchnahme von Leistungen
  • Leistungsbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren möglich
  • Für Rechnungen besteht in einem bestimmten Rahmen eine Vorleistungspflicht
  • Wechsel des privaten Krankenversicherers nur eingeschränkt möglich, zum Beispiel bei Vorerkrankung
  • Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ohne Statuswechsel nicht möglich (ab einem Alter von 55 Jahren grundsätzlich ausgeschlossen)

Achten Sie auf die Beiträge bei der privaten Krankenversicherung:

  • Jedes Familienmitglied zahlt eigene Beiträge.
  • Beiträge sind sowohl während des Bezugs von Krankentagegeld zu entrichten als auch während der Elternzeit zu zahlen

In der privaten Krankenversicherung haben Sie keinen Anspruch auf:

Ein sitzendes Pärchen staut sich auf einem Tablet den Internetauftritt der IKK Südwest an

Sorgenfrei selbstständig machen – jetzt als Existenzgründer Krankenversicherung bei der IKK Südwest abschließen

Die IKK Südwest bietet Ihnen eine gesetzliche Krankenversicherung, die durch umfassende Leistungen und attraktive Beitragsregelungen überzeugt. Sichern Sie sich außerdem den Aktivbonus von 60 Euro, wenn Sie zur IKK Südwest wechseln. Sie haben Fragen zu unseren Beiträgen und Leistungen? Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie ausführlich rund ums Thema „Existenzgründung und Krankenversicherung“.

Bei der IKK Südwest können Sie auch eine Familienversicherung für Ihre Familie abschließen. In dieser sind Ihre Kinder und Ehepartner beitragsfrei mitversichert und genießen die gleichen Leistungen wie Sie.

Ein junges Elternpaar sitzt mit zwei Kindern im Wohnzimmer auf einem Sofa