Kinderkrankengeld
Sie sind berufstätig, müssen jedoch Ihr erkranktes Kind zu Hause versorgen? Wenn das eigene Kind krank wird, ist alles andere nebensächlich. Ihr volles Augenmerk richtet sich in dieser Zeit auf Ihren Sohn oder Ihre Tochter und die schnelle Genesung. Die IKK Südwest unterstützt Sie bei Ihrem Verdienstausfall mit der Zahlung von Kinderkrankengeld. Alle wichtigen Informationen und eine Anleitung, wie Sie das Kinderkrankengeld beantragen können, finden Sie auf dieser Seite.
Wer hat Anspruch auf Kinderkrankengeld und welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Kinderkrankengeld von der IKK Südwest erhalten:
- Sie haben selbst einen Anspruch auf Krankengeld, zum Beispiel als Arbeitnehmer oder Selbstständiger.
- Sie müssen Ihrer Arbeit fernbleiben, um Ihr Kind zu betreuen und erhalten kein Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber.
- Sie sind selbstständig tätig und haben durch die Betreuung Ihres Kindes entfallenes Einkommen.
- Ihr Kind ist gesetzlich versichert.
- Ihr Kind ist jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen (keine Altersgrenze).
- In Ihrem Haushalt gibt es keine Person, die an Ihrer Stelle die Betreuung Ihres Kindes übernehmen kann.
- Sie haben eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie Ihr krankes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen.
Auszubildende haben hingegen keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Sie erhalten laut § 19 BBiG bis zu 6 Wochen eine Entgeltfortzahlung, wenn sie wegen der Betreuung eines erkrankten Kindes nicht arbeiten können.
Beim Kinderkrankengeld spielt es übrigens keine Rolle, ob Sie im Homeoffice arbeiten. Der entscheidende Punkt ist, dass Sie für die Zeit der Pflege einen Verdienstausfall haben – wo Sie Ihre Arbeit ausüben, ist irrelevant.
Wie lange bekommt man Kinderkrankengeld?
In den Jahren 2022 und 2023 wurde der Anspruch aufgrund der Corona-Pandemie ausgeweitet. Pro Jahr hat jeder gesetzlich versicherte Elternteil für jedes Kind einen Kinderkrankengeldanspruch für maximal 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage). Insgesamt besteht der Anspruch je Elternteil für maximal 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende maximal 130 Arbeitstage. Diese Regelung gilt noch bis Ende 2023.
Kinderkrankengeld 2024
Da die Corona-Sonderregeln Ende 2023 auslaufen, würde ab 2024 wieder die reguläre (geringere) Anzahl an Kinderkrankengeldtagen pro Jahr gelten.
Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz wird jedoch der Anspruch auf die Kinderkrankengeldtage für 2024 und 2025 erhöht.
Für 2024 bestehen demnach folgende Ansprüche:
- Elternteile jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind (statt 10),
- Alleinerziehende pro Kind 30 Arbeitstage (statt 20).
- Die Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage pro Elternteil steigt auf 35 Arbeitstage (statt 25)
- und für Alleinerziehende auf insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr (statt 50).
Wenn ein Elternteil seinen Anspruch bereits ausgeschöpft hat, können die Kinderkrankentage des jeweils anderen Elternteils ganz einfach auf ihn übertragen werden.
Kann ich eine Bescheinigung für Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes per Telefon erhalten?
Eine telefonische Krankschreibung von bis zu 5 Kalendertagen ist möglich, sofern die Ärztin oder der Arzt die telefonische Ausstellung als vertretbar ansehen. Voraussetzung für die telefonische Krankschreibung ist, dass das Kind der Arztpraxis bekannt ist.
Kinderkrankengeld auch bei stationärer Mitaufnahme
Ab dem 1. Januar 2024 haben Eltern ebenfalls Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie zusammen mit dem erkrankten Kind stationär aufgenommen werden.
In diesem Fall besteht so lange Anspruch auf Kinderkrankengeld, wie die Mitaufnahme dauert. Eine Höchstanspruchsdauer gibt es nicht. Diese Tage werden auch nicht auf die eigentlichen Kinderkrankengeldtage angerechnet.
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme besteht, wenn die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist und das Kind unter 12 Jahre alt ist oder eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist.
Die stationäre Einrichtung bescheinigen dem Elternteil, dass die Mitaufnahme aus medizinischen Gründen erfolgt ist und wie lange sie dauert.
Ist das Kind erst maximal 8 Jahre alt, geht man immer davon aus, dass die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist. In dem Fall würde nur die Dauer bescheinigt.
Antrag auf Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme
Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag per Post zu: IKK Südwest, 66098 Saarbrücken
Oder laden Sie den Antrag in unserer App oder über die Online-Geschäftsstelle hoch.
Weitere Informationen zum Thema Mitaufnahme im Krankenhaus finden Sie auf unserer Fachseite Rooming-In.
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Wie hoch das Kinderkrankengeld ausfällt, hängt von der Höhe Ihres Verdienstausfalls ab.
Das Kinderkrankengeld berechnet sich bei Arbeitnehmern aus
- 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes
- 100 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate vor der Freistellung Einmalzahlungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) erhalten haben
Und bei Selbständigen aus
- 70 Prozent des regelmäßig erzielten Arbeitseinkommens.
Aufgrund gesetzlicher Regelungen (Beitragsbemessungsgrenze) beträgt das tägliche Kinderkrankengeld im Jahr 2024 maximal 120,75 Euro. Davon sind in der Regel noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten.
Das Elterngeld, das Sie erhalten, reduziert sich durch den Bezug des Kinderkrankengeldes im Übrigen nicht.
So wird das Kinderkrankengeld pro erkranktes Kind berechnet:
Freistellungszeitraum | 5 Kalendertage |
Ausgefallenes Bruttoentgelt | 476 Euro |
Ausgefallenes Nettoentgelt | 221,78 Euro |
Einmalzahlung | ja |
Ausgefallenes Nettoentgelt | 221,78 Euro/5 Kalendertage = 44,36 Euro |
Da eine Einmalzahlung vorliegt bleibt es bei 100 % des ausgefallenen Nettoentgeltes | |
Das ausgefallene Nettoentgelt liegt unterhalb des Höchstkrankengeldes 2023 von 116,38 Euro und somit verbleibt es bei | 44,36 Euro Brutto |
Während des Bezuges von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes bleibt ihr Versicherungsschutz beitragsfrei erhalten. Als Arbeitnehmer zahlen sie den halben Beitrag zur Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung. Die andere Hälfte zahlen wir für Sie.
Das Brutto-Krankengeld pro Tag (siehe Beispiel oben) | 44,36 Euro |
Abzüglich Beiträge zur Rentenversicherung 9,3 % | -4,12 Euro |
Arbeitsförderung 1,3 % | -0,58 Euro |
Pflegeversicherung 1,7 % (1 Kind) | -0,75 Euro |
Zusammen mit unserem Beitragsanteil führen wir den Gesamtbeitrag ab | |
Als Netto-Krankengeld erhalten Sie von uns | 38,91Euro |
Welches Einkommen wird bei der Berechnung des Kinderkrankengeldes zugrunde gelegt?
Wenn Sie Kinderkrankengeld beantragen, wird das ausgefallene Nettoeinkommen des Elternteils zugrunde gelegt, das die Betreuung des erkrankten Kindes übernimmt. Kümmern zum Beispiel Sie sich um Ihr Kind, orientiert sich das Kinderkrankengeld auch an Ihrem Nettolohn und nicht an dem Ihres Partners. Deswegen muss die Person, die das erkrankte Kind betreut, auch den Antrag auf das Kinderkrankengeld stellen.
Sind die Kinderkrankentage, die Ihnen zustehen, bereits aufgebraucht, können die Tage Ihres Partners auf Sie übertragen werden. Auch in diesem Fall wird Ihr Nettoeinkommen für die Berechnung zugrunde gelegt, weil es nach wie vor Ihr Verdienst ist, der ausfällt.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Das Kinderkrankengeld wird immer rückwirkend ausgezahlt, da zuvor die Höhe des Verdienstausfalls ermittelt werden muss. Frühestens wenn Ihr Arbeitgeber die abgerechneten Entgeltdaten bei der IKK Südwest eingereicht hat, können wir berechnen, mit welcher Summe wir Sie unterstützen können.
Wie beantrage ich Kinderkrankengeld bei meiner Krankenkasse IKK Südwest?
Damit Sie sich voll und ganz auf die Versorgung Ihres erkrankten Kindes konzentrieren können, ist es sehr einfach, das Kinderkrankengeld zu beantragen. Wichtig hierbei ist, dass der Antrag von der Person gestellt wird, die die Betreuung dann auch übernimmt. Denn deren ausgefallenes Nettoeinkommen bildet die Berechnungsgrundlage für das Kinderkrankengeld.
Kinderkrankengeld beantragen – so einfach geht’s:
- ärztliche Bescheinigung erhalten
Im ersten Schritt stellt Ihr Kinderarzt eine Bescheinigung über die Erkrankung Ihres Kindes und die Notwendigkeit der Versorgung aus (umgangssprachlich auch „Kinderkrankenschein“ genannt). Bitte ergänzen Sie die Angaben auf der Rückseite dieser Bescheinigung.
2. Kinderkrankengeld beantragen
Anschließend reichen Sie die ärztliche Bescheinigung bei der IKK Südwest ein. Hierfür haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Senden Sie uns das Attest per Post zu: IKK Südwest, 66098 Saarbrücken
- Laden Sie das Attest ganz bequem online in unsere App oder über die Online-Geschäftsstelle hoch.
Danach müssen Sie nichts mehr tun, sondern können sich ganz Ihrem Kind widmen und sich um dessen schnelle Genesung kümmern. Wir erledigen den Rest für Sie!
Online-Geschäftsstelle
Antrag stellenIKK-Südwest-
App
Antrag stellen3. Auszahlung erhalten
Sobald Ihr Arbeitgeber uns alle notwendigen Angaben mit Ihrer Verdienstbescheinigung übermittelt hat, können wir Ihr Kinderkrankengeld errechnen und überweisen Ihnen die entsprechende Summe ohne Aufforderung.
Was muss ich beim Kinderkrankengeld sonst noch beachten?
Wenn Sie sich um Ihr erkranktes Kind kümmern müssen, sollten Sie umgehend Ihren Arbeitgeber informieren und Ihm eine Kopie des ärztlichen Attests übermitteln.
Außerdem müssen Sie den Bezug des Kinderkrankengeldes in Ihrer Steuererklärung belegen. Die IKK Südwest übermittelt hierfür die vollständigen Daten automatisch bis zum 28.02. des Folgejahres an das Finanzamt. Im Anschluss erhalten Sie eine Finanzamtsbescheinigung von uns, die Sie für die Steuererklärung benötigen.
IKK-Service-Hotline
Sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen zu Ihrer Kranken- oder kostenfreien Familienversicherung sowie zu Leistungen und Mitgliedschaft bei der IKK Südwest.