Rooming-In: Mitaufnahme im Krankenhaus

Wenn ein Kind krank ist und im Krankenhaus behandelt wird, ist die Fürsorge der Eltern für das seelische Gleichgewicht und die Genesung des Kindes besonders wichtig. Vor allem kleine Kinder leiden stark unter der Trennung von den Eltern und können noch nicht verstehen, warum sie allein gelassen werden. Damit die Kinder mit der ungewohnten und vielleicht beängstigenden Situation im Krankenhaus besser zurechtkommen, bieten immer mehr Krankenhäuser das sogenannte Rooming-In an. Hierbei können Mütter oder Väter im selben oder in einem nahe gelegenen Zimmer aufgenommen werden und so Tag und Nacht bei ihren Kindern sein.

Die IKK Südwest unterstützt das Rooming-In und übernimmt die hierfür anfallenden Kosten, grundsätzlich bis zum Tag vor dem 9. Geburtstag des Kindes und bei medizinischer Notwendigkeit nach formloser Antragstellung auch über diese Altersgrenze hinaus. Über die medizinische Notwendigkeit entscheidet im Einzelfall der Krankenhausarzt.

Sollte eine Unterbringung zusammen mit dem Kind im Krankenhaus nicht möglich sein, übernimmt die IKK Südwest auch die Kosten einer Unterbringung der Begleitperson außerhalb des Krankenhauses. Dabei erstatten wir maximal die Kosten, die bei einer Unterbringung im Krankenhaus angefallen wären.

Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme

Eltern haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn Sie zusammen mit dem erkrankten Kind aufgenommen werden. Informationen zu den Voraussetzungen sowie den Antrag erhalten Sie auf der Fachseite Kinderkrankengeld.

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