Beiträge für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung

Im direkten Vergleich mit einer privaten Krankenversicherung bietet die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige einige Vorteile. Die Beiträge für die Krankenversicherung richten sich weder nach dem Alter noch nach dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers und sind klar strukturiert. Darüber hinaus können Sie als freiwillig versichertes Mitglied der IKK Südwest Familienangehörige, wie beispielsweise Kinder oder Ehepartner, kostenfrei in der Familienversicherung mitversichern. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Beiträgen für Selbstständige.

Informationen für freiwillig versicherte Selbstständige

Wenn Sie hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind, berechnen sich Ihre Beiträge anhand der aktuellen Beitragssätze und Ihres beitragspflichtigen Einkommens. In der Tabelle sehen Sie unsere Beitragssätze, die Höchst- und Mindestbemessungsgrenzen sowie die entsprechenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Beitragssätze 2023

Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld14,0 Prozent
Kassenindividueller Zusatzbeitrag1,65 Prozent
Pflegeversicherung3,05 Prozent
Pflegeversicherung für kinderlose Versicherte3,4 Prozent

Bruttoeinkünfte

Es werden die tatsächlichen Bruttoeinkünfte zugrunde gelegt, im Jahr 2023 jedoch monatlich

mindestens1.131,67 Euro
höchstens4.987,50 Euro

Monatlicher Mindestbeitrag

Krankenversicherung inkl. ZusatzbeitragPflegeversicherung*Gesamtbeitrag
177,10 Euro34,52 Euro211,62 Euro

Monatlicher Höchstbeitrag

Krankenversicherung inkl. ZusatzbeitragPflegeversicherung*Gesamtbeitrag
780,54 Euro152,12 Euro932,66 Euro

* Für kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und nach dem 31. Dezember 1939 geboren sind, erhöht sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,35 Beitragssatzpunkte.

Um die finanziellen Risiken einer Erkrankung deutlich zu verringern, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeit, Ihren Krankengeldanspruch abzusichern:

Gesetzliches Krankengeld

Durch die Wahl des gesetzlichen Krankengeldes können Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit sicherstellen. Die Bezugsdauer und Höhe des Krankengeldes richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Berechnung Ihres Krankenversicherungsbeitrages wird der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrages zugrunde gelegt.

IKK Service-Hotline

Sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen zu Ihrer Kranken- oder kostenfreien Familienversicherung sowie zu Leistungen und Mitgliedschaft bei der IKK Südwest.