Absaughilfen

Was sind Absauggeräte?

Absauggeräte dienen der maschinellen Absaugung von starken Verschleimungen (Sekret) in den Atemwegen, bei krankheitsbedingter fehlender Fähigkeit des Menschen, diesen eigenständig abzuhusten.

Wer hat Anspruch auf Absauggeräte?

Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose im häuslichen Umfeld.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Netzabhängige und netzunabhängige Sekretabsauggeräte (stationär, mobil)
  • Absauggeräte mit Inhalatoren
  • Zubehör zum Beispiel Fingertip, Bakterienfilter, Zuleitungen, Absaugkatheter
  • Verbrauchsartikel
  • Wartungen und Reparaturen inklusive der Anfahrtskosten

Wie erhalten Sie die Absauggeräte?

  • Verordnung des Klinikarztes für maximal vier Wochen
  • Verordnung durch Allgemeinmediziner, Internisten oder Pneumologen mit Angabe der Produkte

Woher bekommen Sie die Absauggeräte?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche
  • Die Versorgung erfolgt danach ausschließlich durch den von Ihnen gewählten Vertragspartner der IKK Südwest im Rahmen von Pauschalen.

Wieviel Zubehör zur Absaugung steht Ihnen pro Monat zu?

  • Es gibt keine festgelegte Menge; der Lieferumfang wird durch die Angaben bei der Klinikentlassung bzw. nachfolgend durch Anpassung an die medizinischen Erfordernisse bemessen.
  • Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.

Welche Kosten für Absauggerätehilfen fallen für Sie an?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Wenn Sie sich für ein Wunschprodukt entscheiden, welches über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgeht, müssen Sie die Differenz (Aufzahlung) selbst bezahlen.

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