Lagerungshilfen im häuslichen Bereich (z. B. Keile, Sitzringe)

Was sind Lagerungshilfen?

Lagerungshilfen dienen der individuellen Unterstützung einer physiologischen und schmerzfreien Körperhaltung mittels konfektionierten oder geformten Schalen oder Schienen.

Wer hat Anspruch auf Lagerungshilfen?

Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Lagerungskeile
  • Therapieliegen zur Drainage bei Mukoviszidose
  • Lagerungshilfen nach Formabdruck
  • Sitzringe

Wie erhalten Sie die Lagerungshilfen?

Sie erhalten die Lagerungshilfen durch ärztliche Verordung

Woher bekommen Sie die Lagerungshilfen?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche

Welche Lagerungshilfen stehen Ihnen zu?

  • Die Art der Versorgung richtet sich nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung und den medizinischen Erfordernissen.
  • Die Versorgung sollte ausreichend, zweckmäßig sowie wirtschaftlich sein.

Welche Kosten sind für Lagerungshilfen durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.