Milchpumpen

Was sind Milchpumpen?

Die Milchpumpe ist ein Hilfsmittel zum Abpumpen der Muttermilch bei Stillproblemen der Mutter oder Trink-Saugproblemen des Kindes. Nach dem Abpumpen erfolgt die Milchabgabe an den Säugling per Trinkflasche.

Wer hat Anspruch auf Milchpumpen?

  • Versicherte Frauen beziehungsweise Säuglinge mit einer leistungsbegründenden Diagnose
  • Sollte Ihr Säugling bei einer Fremdkasse des Vaters versichert sein, so ist das Hilfsmittel über diese Krankenkasse zu beantragen

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Milchpumpe leihweise inklusive einmalig Zubehör manuell
  • Milchpumpe leihweise inklusive einmalig Zubehör elektrisch
  • Doppelmilchpumpe leihweise inklusive Zubehör als Doppelset bei Mehrlingsgeburten mit Vermerk auf der Verordnung
  • Bei Bedarf Brustaufsatz einfach oder doppelt

Wie erhalten Sie eine Milchpumpe?

  • Verordnung des Klinikarztes für maximal 4 Wochen
  • Verordnung durch Ihren Gynäkologen beziehungsweise Kinderarzt für die Dauer pro Verordnung von jeweils 28 Tagen

Woher bekommen Sie die Milchpumpe?

  • Die Versorgung kann direkt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest erfolgen.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.

Welche Kosten sind für die Milchpumpe durch Sie zu zahlen?

  • Es ist keine gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.
  • Gegebenenfalls wird durch den Leistungserbringer eine Kaution eingefordert (dies ist keine kassenvertragliche Regelung und es ist keine Erstattung möglich).

Weitere Informationen zu unseren Verträgen finden Sie im PDF (öffnet in einem neuen Fenster):