Milchpumpen

Was sind Milchpumpen?

Die Milchpumpe ist ein Hilfsmittel zum Abpumpen der Muttermilch bei Stillproblemen der Mutter oder Trink-Saugproblemen des Kindes. Nach dem Abpumpen erfolgt die Milchabgabe an den Säugling per Trinkflasche.

Wer hat Anspruch auf Milchpumpen?

  • Versicherte Frauen beziehungsweise Säuglinge mit einer leistungsbegründenden Diagnose
  • Sollte Ihr Säugling bei einer Fremdkasse des Vaters versichert sein, so ist das Hilfsmittel über diese Krankenkasse zu beantragen

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Milchpumpe leihweise inklusive einmalig Zubehör manuell
  • Milchpumpe leihweise inklusive einmalig Zubehör elektrisch
  • Doppelmilchpumpe leihweise inklusive Zubehör als Doppelset bei Mehrlingsgeburten mit Vermerk auf der Verordnung
  • Bei Bedarf Brustaufsatz einfach oder doppelt

Wie erhalten Sie eine Milchpumpe?

  • Verordnung des Klinikarztes für maximal 4 Wochen
  • Verordnung durch Ihren Gynäkologen beziehungsweise Kinderarzt für die Dauer pro Verordnung von jeweils 28 Tagen

Woher bekommen Sie die Milchpumpe?

  • Die Versorgung kann direkt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest erfolgen.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.

Welche Kosten sind für die Milchpumpe durch Sie zu zahlen?

  • Es ist keine gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.
  • Gegebenenfalls wird durch den Leistungserbringer eine Kaution eingefordert (dies ist keine kassenvertragliche Regelung und es ist keine Erstattung möglich).

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