Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und der Linderung von Beschwerden (z. B. Bettunterlagen, Urinflaschen, Bettpfanne, Lagerungsrollen, Kopfwaschbecken)

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel dienen in der häuslichen Pflege der Erleichterung der selbstständigeren Lebensführung oder Pflege sowie der Linderung von Beschwerden. Sie ersetzen und verbessern keine Körperfunktionen, sondern erleichtern die Arbeit der Pflegeperson.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Versicherte mit einer vorliegenden Pflegestufe nach SGB XI (Leistungen der Pflegeversicherung) im häuslichen Bereich.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Saugende wiederverwendbare Bettschutzeinlagen
  • Kopfwaschsysteme
  • Ganzkörperwaschsysteme
  • Steckbecken (Bettpfannen)
  • Urinflaschen, -schiffchen inklusive Halter
  • Lagerungsrollen, -halbrollen

Wie erhalten Sie die Pflegehilfsmittel?

  • Empfehlung der notwendigen Hilfsmittel im Pflegegutachten (ersetzt die Verordnung)
  • Angaben über die notwendigen Hilfsmittel im Protokoll der Pflegeberatungsbesuche durch Berater nach § 7a SGB XI
  • Gegebenenfalls ergänzende Verordnung durch einen Arzt oder eine Klinik

Woher bekommen Sie die Pflegehilfsmittel?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche

Wie viele Pflegehilfsmittel stehen Ihnen zu?

  • Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der Empfehlung bzw. Verordnung.
  • Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann an sich verändernde Zustände angepasst werden.

Welche Kosten sind für Pflegehilfsmittel durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

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