Pflegehilfsmittel, sonstige

Was sind sonstige Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege oder zur Linderung der Beschwerden der Pflegebedürftigen beitragen oder den Pflegebedürftigen eine selbständigere Lebensführung ermöglichen.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

  • Personen mit einem Pflegegrad nach dem SGB XI
  • Im Rahmen der häuslichen Pflege

Welche Pfleghilfsmittel werden übernommen?

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im Rahmen der Pflegeversicherung, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.

Wie erhalten Sie die Pflegehilfsmittel?

  • Empfehlung der notwendigen Hilfsmittel im Pflegegutachten (ersetzt die Verordnung)
  • Angaben über die notwendigen Hilfsmittel im Protokoll der Pflegeberatungsbesuche durch Berater nach § 7a SGB XI
  • Gegebenenfalls ergänzende Verordnung durch einen Arzt oder eine Klinik

Woher bekommen Sie die Pflegehilfsmittel?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.

Wie viele Pflegehilfsmittel stehen Ihnen zu?

  • Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der Empfehlung bzw. Verordnung.
  • Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann an sich verändernde Zustände angepasst werden.

Welche Kosten sind für Pflegehilfsmittel durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.