FM-Übertragungsanlagen

Was ist eine FM-Übertragungsanlage?

Die Funkübertragungsanlage (FM-Anlage) ist eine Ergänzung zu Hörsystemen (Hörgerät, Cochlea-Implantat), um in akustisch schwierigen Hörsituationen (im Störgeräusch oder auf Distanz) verstehen zu können.

Wer hat Anspruch auf eine FM-Übertragungsanlage?

FM-Übertragungsanlagen können verordnet werden, sofern sie zur Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens erforderlich sind.

Zum Beispiel:

  • Im Rahmen der Frühförderung die Sprachentwicklung und/oder Sprachförderung hörbehinderter, hörhilfenversorgter beziehungsweise Cochlea Implantat (CI)-versorgter Kinder zu fördern.
  • Zur Ermöglichung eines Schulbesuchs in einer Regelschule (für die Dauer der Schulpflicht).

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Sender
  • Empfänger
  • Gegebenenfalls Ansteckmikrofon
  • Ladekabel
  • Für die Dauer der Schulpflicht

Wie erhalten Sie die FM-Übertragungsanlage?

  • Fachärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose
  • Schulbescheinigung

Woher bekommen Sie die FM-Übertragungsanlage?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche

Welche Kosten sind für die FM-Übertragungsanlage durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

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