FM-Übertragungsanlagen

Was ist eine FM-Übertragungsanlage?

Die Funkübertragungsanlage (FM-Anlage) ist eine Ergänzung zu Hörsystemen (Hörgerät, Cochlea-Implantat), um in akustisch schwierigen Hörsituationen (im Störgeräusch oder auf Distanz) verstehen zu können.

Wer hat Anspruch auf eine FM-Übertragungsanlage?

FM-Übertragungsanlagen können verordnet werden, sofern sie zur Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens erforderlich sind.

Zum Beispiel:

  • Im Rahmen der Frühförderung die Sprachentwicklung und/oder Sprachförderung hörbehinderter, hörhilfenversorgter beziehungsweise Cochlea Implantat (CI)-versorgter Kinder zu fördern.
  • Zur Ermöglichung eines Schulbesuchs in einer Regelschule (für die Dauer der Schulpflicht).

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Sender
  • Empfänger
  • Gegebenenfalls Ansteckmikrofon
  • Ladekabel
  • Für die Dauer der Schulpflicht

Wie erhalten Sie die FM-Übertragungsanlage?

  • Fachärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose
  • Schulbescheinigung

Woher bekommen Sie die FM-Übertragungsanlage?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche

Welche Kosten sind für die FM-Übertragungsanlage durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

Weitere Informationen zu unseren Verträgen finden Sie im PDF (öffnet in einem neuen Fenster):