Beatmung

Was sind Hilfsmittel zur Beatmung?

Beatmungsgeräte übernehmen und unterstützen die Sauerstoffzufuhr bei Menschen mit fehlender ausreichender Fähigkeit der selbstständigen Atmung.

Wer hat Anspruch Hilfsmittel zur Beatmung?

  • Versicherte, mit einer leistungsbegründenden Diagnose.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Manuelle und automatische Beatmungsgeräte mit Zubehör
  • Erforderliche Zurüstungen
  • Anteilige Stromkosten

Wie erhalten Sie die Hilfsmittel zur Beatmung?

  • Verordnung durch behandelnden Arzt beziehungsweise Krankenhausverordnung

Woher bekommen Sie die Hilfsmittel zur Beatmung?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.

Wie viele Hilfsmittel stehen Ihnen pro Monat zu?

  • Neben dem Therapiegerät richtet sich die Menge des Verbrauchsmaterials nach den Angaben auf der Verordnung und den Hygienevorschriften.
  • Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.

Welche Kosten für Hilfsmittel zur Beatmung fallen für Sie an?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Wenn Sie sich für ein Wunschprodukt entscheiden, welches über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgeht, müssen Sie die Differenz (Aufzahlung) selbst bezahlen.

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