Inhalationshilfen im häuslichen Bereich (z. B. Inhalationsgeräte)
Was sind Inhalationshilfen?
Inhalationshilfen ermöglichen Ihnen die mehrmals tägliche Verabreichung von Arzneimitteln über die Atemwege.
Wer hat Anspruch auf Inhalationshilfen?
- Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
- Inhalationssysteme mittels Maske
- Inhalationshilfen mit/ohne Spacer
- Druckinhalationsgerät, zum Beispiel Pariboy
- Ultraschallinhalationsgeräte
- Verbrauchartikel, zum Beispiel Filter
Wie erhalten Sie die Inhalationshilfen?
- Verordnung des Klinikarztes
- Ärztliche Verordnung mit Angabe des Hilfsmittels
Woher bekommen Sie die Inhalationshilfen?
- Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
- Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.
Wie viele Inhalationshilfen stehen Ihnen pro Monat zu?
- Es gibt keine festgelegte Menge; die Liefermenge der Verbrauchsartikel richtet sich nach den Angaben auf der Verordnung.
- Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.
Welche Kosten sind für Inhalationshilfen durch Sie zu zahlen??
- Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
- Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.