Inhalationshilfen im häuslichen Bereich (z. B. Inhalationsgeräte)

Was sind Inhalationshilfen?

Inhalationshilfen ermöglichen Ihnen die mehrmals tägliche Verabreichung von Arzneimitteln über die Atemwege.

Wer hat Anspruch auf Inhalationshilfen?

  • Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Inhalationssysteme mittels Maske
  • Inhalationshilfen mit/ohne Spacer
  • Druckinhalationsgerät, zum Beispiel Pariboy
  • Ultraschallinhalationsgeräte
  • Verbrauchartikel, zum Beispiel Filter

Wie erhalten Sie die Inhalationshilfen?

  • Verordnung des Klinikarztes
  • Ärztliche Verordnung mit Angabe des Hilfsmittels

Woher bekommen Sie die Inhalationshilfen?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.

Wie viele Inhalationshilfen stehen Ihnen pro Monat zu?

  • Es gibt keine festgelegte Menge; die Liefermenge der Verbrauchsartikel richtet sich nach den Angaben auf der Verordnung.
  • Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.

Welche Kosten sind für Inhalationshilfen durch Sie zu zahlen??

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

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