Real-time Continous Glukose-Monitoring

Was ist ein Hilfsmittel zur Real-Time Continous Glukose-Monitoring?

Das rtCGM (real-time Continous Glukose-Monitoring) ermöglicht eine dauerhafte Messung und Kontrolle des Blutzuckers im Unterhautfettgewebe mittels eines Sensors, eines Transmitters und einem Lesegerät. Das rtCGM besitzt eine Alarmfunktion analog der eingestellten Grenzwerte des Blutzuckerwertes (Hersteller zum Beispiel Abbott, Dexcom und Medtronic).

Wer hat Anspruch auf ein Hilfsmittel zur Real-Time Continous Glukose-Monitoring?

  • Versicherte mit Diabetes mellitus Typ 1
  • Versicherte mit Diabetes mellitus Typ 2 mit ICT, CS II
  • Versicherte mit Insulinpumpentherapie

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Sensoren
  • Transmitter
  • Gegebenenfalls Setzhilfe
  • Lesegerät

Wie erhalten Sie das Hilfsmittel zur Real-Time Continous Glukose-Monitoring?

  • Verordnung durch Diabetologen oder Endokrinologen
  • Verordnung durch Allgemeinmediziner beziehungsweise Internist mit der DMP-Zulassung

Woher bekommen Sie das Hilfsmittel zur Real-Time Continous Glukose-Monitoring?

  • Die Verordnung kann durch Sie direkt beim Leistungserbringer hochgeladen werden.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.
  • Alternativ können Sie sich an unsere Kundenberater wenden.

Wie viele Hilfsmittel stehen Ihnen bei der Anwendung zu?

  • Sensoren nach Tragedauerangabe des Herstellers
  • Transmitter
  • Gegebenenfalls Setzhilfe
  • ein Lesegerät

Welche Kosten sind durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

Sicherheitsinformation zu FreeStyle Libre unter Android Betriebssystem 13

Dringende Sicherheitskorrekturmaßnahme betreffend des FreeStyle Libre, weitere Informationen und Anleitung zur Behebung unter folgendem Dokument von Abbott:

Weitere Informationen zu unseren Verträgen: