Toilettenhilfen im häuslichen Bereich (z. B. Toilettensitzerhöhung, Toilettenstuhl)

Was ist eine Toilettenhilfe?

Toilettenhilfen dienen der größtmöglichen Erhaltung der Selbstständigkeit zur Benutzung der Toilette und den damit verbundenen hygienischen Maßnahmen.

Wer hat Anspruch auf eine Toilettenhilfe?

  • Versicherte in ihrem häuslichen Umfeld mit körperlichen Beeinträchtigungen, die eine selbstständige Nutzung einer Standardtoilette ausschließt.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Toilettensitze zur Erhöhung
  • Toilettenstützgestelle
  • Toilettenaufstehhilfen
  • WC-Aufsätze mit Wascheinrichtung

Wie erhalten Sie eine Toilettenhilfe?

  • Ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose
  • Feststellung im Rahmen der Erstellung des Pflegegutachtens SGB XI
  • Angabe als notwendiges Hilfsmittel im Protokoll der Pflegeberatungsbesuche durch Berater nach § 7a SGB XI

Woher bekommen Sie eine Toilettenhilfe?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche

Welche Toilettenhilfe steht Ihnen zu?

  • Die Art der Versorgung richtet sich nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung und den medizinischen Erfordernissen.
  • Die Versorgung sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

Welche Kosten sind für eine Toilettenhilfe durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

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