Augenprothesen (z. B. Glasauge, Kunstauge)

Was ist eine Augenprothese?

Eine Augenprothese ist ein Kunstauge aus Glas oder Kunststoff nach Entstellung oder Verlust des natürlichen Auges. Sie ermöglichen ein soziales Leben und verhindern einen weiteren Schaden beziehungsweise Veränderungen an der Augenhöhle. Für Kinder sind sie insbesondere für den zusätzlichen Wachstumsanreiz der betroffenen Gesichtshälfte erforderlich.

Wer hat Anspruch auf eine Augenprothese?

Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Kunstauge aus Glas
  • Kunstaugen aus Kunststoff
  • Kunstaugen als Sonderanfertigung
  • Interimsversorgungen nach Operation

Wie erhalten Sie die Augenprothese?

Sie benötigen eine fachärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.

Woher bekommen Sie die Augenprothese?

  • Die Versorgung erfolgt durch präqualifizerte Ocularisten.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.

Wie viele Augenprothesen stehen Ihnen zu?

  • Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung.
  • In der Regel erfolgt die Folgeversorgung von Glasaugen nach einem Jahr, Kunstaugen nach mehren Jahren (je nach Nutzungs- und Gebrauchsspuren).

Welche Kosten sind für Augenprothese durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

Weitere Informationen zu unseren Verträgen: