Adaptionshilfen („Alltagshilfen“) im häuslichen Bereich

Was sind Adaptionshilfen?

Adaptionshilfen dienen dem Behinderungsausgleich, wenn infolge von Krankheit oder Behinderung Geräte und Gegenstände des täglichen Lebens nicht mehr zweckentsprechend genutzt werden können. Durch die Adaption (Anpassung) der Gegenstände an die jeweilige Ressource (Restfähigkeit), soll eine eigenständige Nutzung der Geräte im täglichen Alltag ermöglicht werden.

Wer hat Anspruch auf Adaptionshilfen?

Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Armunterstützungssysteme
  • Anzieh- und Knöpfhilfen
  • Ess- und Trinkhilfen
  • Rutschfeste Unterlagen
  • Greifhilfen
  • Halter/Halterungen
  • Schreibhilfen
  • Lesehilfen
  • Behindertengerechte Bedienelemente für elektrische Geräte
  • Umfeldkontrollen für elektrische Geräte

Wie erhalten Sie Adaptionshilfen?

Ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.

Woher bekommen Sie Adaptionshilfen?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche

Welche Adaptionshilfen stehen Ihnen zu?

  • Die Art der Versorgung richtet sich nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung sowie den medizinischen Erfordernissen.
  • Die Versorgung sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

Welche Kosten sind für Adaptionshilfen durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

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