Messgeräte für Körperzustände-/funktionen im häuslichen Bereich (z. B. Blutgerinnung, Lungenfunktion, Blutdruck, Monitore)

Was sind Messgeräte für Körperzustände?

Messgeräte für Körperzustände dienen zur Eigenmessung beziehungsweise Überwachung von Körperfunktionen und -zuständen. Sie dienen zum frühzeitigen Erkennen der Erforderlichkeit von therapeutischen oder medikamentösen Maßnahmen.

Wer hat Anspruch auf Messgeräte für Körperzustände?

Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Lungenfunktionsmessgeräte (zum Beispiel Peak-Flow-Meter)
  • Blutdruckmessgeräte
  • Überwachungsgeräte/-monitore zur Überwachung der Atem- und Herztätigkeit inklusive Sauerstoffsättigung
  • Pulsoximeter
  • Blutgerinnungsmessgeräte (Koagulationsmessgeräte)
  • Überwachungsgeräte für Epilepsiekranke
  • Blutzuckermessgeräte (siehe Blutzuckermessgeräte und Zubehör, rtCGM)
  • Personenwaagen bei Erforderlichkeit zur Dialsyseüberwachung
  • Erforderliches Zubehör

Wie erhalten Sie Messgeräte für Körperzustände?

Ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.

Woher bekommen Sie Messgeräte für Körperzustände?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.

Wie viele Hilfsmittel stehen Ihnen pro Monat zu?

  • Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung.
  • Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.

Welche Kosten sind für Messgeräte für Körperzustände durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

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