Brustprothesen

Was sind Brustprothesen?

Aufgabe einer Brustprothese ist neben dem optischen Ausgleich auch das Erhalten der Körpersymmetrie (Vermeidung von Schulterschiefstellung) durch ein angemessenes Gewicht der Prothese sowie das Erreichen eines Bewegungsverhaltens, das mit dem einer natürlichen Brust vergleichbar ist.

Viele Brustprothesen können in geeignete handelsübliche Büstenhalter (BH) eingelegt werden. Sofern erforderlich, können spezielle Taschen/Patten in den BH eingenäht werden. Diese Prothesentaschen/Patten fixieren die Brustprothese im BH und verhindern ein Verrutschen der Prothese. Auch spezielle Prothesen-BHs dienen der Fixierung der Brustprothese.

Einige Brustprothesen verfügen über eine permanente Haftschicht und werden direkt vollflächig auf die Körperhaut aufgebracht. Andere lassen sich durch eine Haftmöglichkeit (Haftstreifen, Haftschicht) am Körper direkt fixieren. Diese Brustprothesen können ebenfalls mit einem geeigneten handelsüblichen BH zusätzlich fixiert werden. Welches Befestigungssystem verwendet wird, hängt von der Compliance der Versicherten und/oder besonderen medizinischen oder anatomischen Erfordernissen ab.

Wer hat Anspruch auf eine Brustprothese?

  • Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Brustprothesen zur Erstversorgung
  • Brustprothesen zur Definitivversorgung
  • Brustprothesen-Zubehör
  • Zuschuss zur Prothesenfixierung (zum Beispiel Prothesen-BH)
  • Zuschuss zu Prothesenbadeanzug

Wie erhalten Sie eine Brustprothese?

  • Sie benötigen eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.

Woher bekommen Sie eine Brustprothese?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.

Wie viele Brustprothesen stehen Ihnen zu?

  • Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung.
  • Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
  • Die Versorgung mit einer Brustprothese erfolgt alle zwei Jahre.
  • Einen Zuschuss zur Prothesenfixierung können Sie in Höhe von maximal 40 Euro zweimal jährlich erhalten, einen Zuschuss zum Prothesenbadeanzug in Höhe von maximal 50 Euro alle drei Jahre.

Welche Kosten sind für Brustprothesen durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten. Sowohl für die Prothesenfixierungen als auch den Prothesenbadeanzug ist ein Selbstbehalt für den Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens zu berücksichtigen. Hier werden die oben genannten Zuschüsse durch die IKK Südwest gezahlt.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

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