Applikationshilfen allgemein (z. B. Spritzen, Kanülen)

Was sind Applikationshilfen?

Applikationshilfen und deren Zubehör werden zur Verabreichung von Arzneimitteln und/oder zur Spülung in den Körper eingesetzt.

Wer hat Anspruch auf Applikationshilfsmittel?

Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Infusionspumpen netzabhängig
  • Infusionspumpen mobil
  • Perfusoren (Spritzenpumpen)
  • Überleitungssysteme, Infusionsbestecke
  • Zubehör zur Infusionstherapie
  • Infusionsständer
  • Spritzen
  • Kanülen
  • Pens
  • Sonden

Wie erhalten Sie die Applikationshilfen?

  • Ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose, Menge, Zeitraum
  • Benötigen Sie Hilfsmittel direkt nach einem Klinikaufenthalt, kann der Klinikarzt diese verordnen. Handelt es sich um Hilfsmittel zum Verbrauch kann ein Bedarf für maximal sieben Tage verordnet werden.

Woher bekommen Sie die Applikationshilfen?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Vertragspartner wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.

Wie viele Applikationshilfen stehen Ihnen pro Monat zu?

  • Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung.
  • Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.

Welche Kosten sind für Applikationshilfen durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

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