Stehhilfen im häuslichen Bereich (z. B. Stehständer)

Was sind Stehhilfen?

Stehhilfen ermöglichen, bei fehlender Fähigkeit des selbstständigen Stehens, ein Aufrichten des Körpers bis zum annähernden Stand. Sie dienen neben dem Training (Stehübung) zur Förderung der Kreislaufregulation, des Knochenstoffwechsels, der Darmperistaltik, der Harnableitung sowie diverser Prophylaxen (Dekubitus, Thrombose …).

Wer hat Anspruch auf Stehhilfen?

Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Stehständer feststehend oder fahrbar
  • Stehständer zur selbstständigen Fortbewegung
  • Schrägliegebretter feststehend oder fahrbar
  • Schrägliegebretter zur selbständigen Fortbewegung
  • Medizinisch erforderliche Um-, Auf- sowie Zurüstungen

Wie erhalten Sie Stehhilfen?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.

Woher bekommen Sie Stehhilfen?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche

Welche Stehhilfen stehen Ihnen zu?

  • Die Art der Versorgung richtet sich nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung sowie den medizinischen Erfordernissen.
  • Die Versorgung sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

Welche Kosten sind bei Stehhilfen durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

Weitere Informationen zu unseren Verträgen: