Epithesenversorgung

Was ist eine Epithese?

Eine Epithese ist ein individuell angefertigtes Hilfsmittel, das zum ästhetischen Ausgleich von irreversiblen Körperschäden dient. Sie ermöglicht ein soziales Leben und die Integration durch den optischen Ausgleich bei massiven und entstellenden Körperdefekten.

Wer hat Anspruch auf Epithesen?

Versicherte, bei denen keine Rekonstruktion des Defekts mit körpereigenem Gewebe möglich ist (zum Beispiel von Nase, Ohren, Augen, Gesichtsteilen) sowie bei

  • Angeborenen Fehlbildungen
  • Unfallschäden
  • Tumorerkrankungen
  • Geschlechtsumwandlungen

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Epithesen für die Stirn, Wangen, die Lippenregion einzeln oder als Kombinationsepithese
  • Äußere Ohrepithesen
  • Offene und geschlossen Orbitaepithesen (Auge und umliegendes Gewebe)
  • Genitalepithesen
  • Hautkleber

Wie erhalten Sie die Epithese?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.

Woher bekommen Sie die Epithese?

  • Die Versorgung erfolgt durch präqualifizerte Epithetiker.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.

Wie viele Epithesen stehen Ihnen zu?

  • Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung.
  • In der Regel erfolgt die Folgeversorgung nach zwei Jahren, je nach Nutzungs- und Gebrauchsspuren.

Welche Kosten sind für Epithese durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

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