Parenterale Ernährung und Schmerztherapie im häuslichen Bereich

Was ist parenterale Ernährung und Schmerztherapie?

Parenterale Ernährung bedeutet die Flüssigkeits- und Nährstoffzufuhr über das Blutgefäßsystem. Sie erfolgt zur Sicherung der Ernährung bei fehlender oder unzureichender Fähigkeit der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme oral (Mund) oder enteral (Magen-Darmtrakt).

Schmerztherapie dient der Behandlung von chronischen Schmerzen in der häuslichen Umgebung. Die Verabreichung des Schmerzmittels erfolgt hierbei mittels Infusion intravenös konstant über Infusions– oder Spritzenpumpen.

Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel zur parenteralen Ernährung und Schmerztherapie?

Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Infusionspumpen netzabhängig
  • Infusionspumpen mobil
  • Perfusoren (Spritzenpumpen)
  • Überleitungssysteme
  • Zubehör zur Infusionstherapie
  • Infusionsständer
  • Filter für Spritzen und Überleitungssysteme
  • Verbandsstoffe (sterile Mullkompressen, Fixierpflaster, Fixierbinden)
  • Versorgungskits nach § 300 SGB V

Wie erhalten Sie die Hilfsmittel zur parenteralen Ernährung und Schmerztherapie?

Ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose, Menge, Zeitraum

Woher bekommen Sie die Hilfsmittel zur parenteralen Ernährung und Schmerztherapie?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.

Wie viele Hilfsmittel zur parenteralen Ernährung und Schmerztherapie stehen Ihnen pro Monat zu?

  • Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung.
  • Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.

Welche Kosten sind für Hilfsmittel zur parenteralen Ernährung und Schmerztherapie durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

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