Badehilfen im häuslichen Bereich (z. B. Wannenlifter, Badewannenbrett)

Was sind Badehilfen?

Badehilfen sind Hilfsmittel, die Ihnen die selbstständige tägliche Körperpflege ermöglichen sollen. Sie gleichen eingeschränkte oder ausgefallene Körperfunktionen ganz oder teilweise aus.

Wer hat Anspruch auf Badehilfen?

Versicherte mit körperlichen Gebrechen, die ohne den Einsatz des Hilfsmittels keine eigenständige oder sichere Körperhygiene durchführen können.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Badewannenlift, Badewannensitz sowie Duschliegen
  • Badewannenbrett, Duschsitz, Duschhocker, Duschstuhl sowie Badewannengriffe

Wie erhalten Sie die Badehilfen?

  • Ärztliche Verordnung
  • Hilfsmittelempfehlung im Rahmen des Pflegegutachtens durch den Medizinischen Dienst
  • Hilfsmittelempfehlung im Rahmen des Pflegeberatungseinsatzes (gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI) durch eine Sozialstation bei bestehender Pflegestufe

Woher bekommen Sie die Badehilfen?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche

Welche Kosten sind für Badehilfen durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

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