Hörhilfen (Hörgeräte)

Was sind Hörhilfen?

Hörhilfen sind technische Hilfen sowie Hörgeräte, die eine angeborene oder erworbene Hörminderung möglichst weitgehend ausgleichen.

Wer hat Anspruch auf Hörhilfen?

  • Versicherte mit Innenohrschwerhörigkeit
  • Versicherte mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit
  • Hörbehinderte mit Schallleitungsschwerhörigkeit
  • Versicherte mit Schädigungen des Mittelohrs oder des Außenohrs

Welche Hörhilfen sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Hörgeräte für Erwachsene inklusive Ohrpassstücke
  • Hörgeräte für Kinder inklusive Ohrpasstücke und Batterien
  • Knochenleitungsgeräte inklusive der Batterien

Wie erhalten Sie die Hörhilfen?

  • Bei einer Erstversorgung und einer Wiederversorgung vor dem Ende der Laufzeit ist eine Verordnung durch einen Hals-Nase-Ohrenarzt erforderlich.
  • Zum Test in Ihren ganz persönlichen Alltagssituationen überlässt Ihnen Ihr Hörakustiker das Hörsystem während der Anpassphase kostenfrei. Bei der Erprobung Ihrer Hörsysteme sind Notizen in einem Hörtagebuch zur weiteren Feinanpassung hilfreich. Sie können so Ihre Erfahrungen beim Tragen der Hörsysteme in verschiedenen Alltagssituationen rückblickend vergleichen und Ihrem Akustiker vorlegen.
  • Bei einer Folgeversorgung nach Ablauf der Laufzeit und keiner Änderung der Versorgungsform ist keine Verordnung erforderlich.

Woher bekommen Sie die Hörhilfen?

  • Die Versorgung erfolgt durch Akustiker, die Vertragspartner der IKK Südwest sind.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Vertragspartner wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.

Wann können jeweils neue Hörhilfen erhalten werden?

  • Erwachsene nach einer Laufzeit von sechs Jahren
  • Kinder nach einer Laufzeit von vier Jahren
  • Bei einer Veränderung des Hörvermögens beziehungsweise der medizinisch erforderlichen Versorgungsform

Tipps zum Umgang mit Hörhilfen:

  • Bitte beachten Sie die Hinweise der Bundesinnung für Hörgeräteakustiker (BIHA) für den Umgang mit Hörhilfen:
  • Gehen Sie bitte sorgsam mit Ihrer Hörhilfe um. Kosten für Schäden, zum Beispiel durch unsachgemäßen Gebrauch oder bei selbst verschuldetem Verlust, werden durch die IKK Südwest nicht übernommen.
  • Eine private Zusatzversicherung für Hörhilfen ist daher in vielen Fällen sinnvoll. Diese beteiligt sich, je nach Leistungsumfang, beispielsweise an den Kosten für eine Neuversorgung, bei Reparaturen, Verlust oder Diebstahl. Oft bieten Ihnen Hörgeräteakustiker direkt beim Kauf der Hörhilfe eine Zusatzversicherung an, die Sie beim jeweiligen Versicherungspartner abschließen können.

Welche Kosten für Hörhilfen fallen für Sie an?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

Weitere Informationen zu unseren Verträgen: