Mobilitätshilfen im häuslichen Bereich (z. B. Lifter, Rampen oder Umsetz- und Hebehilfen)

Was sind Mobilitätshilfen?

Mobilitätshilfen ermöglichen stark bewegungseingeschränkten Menschen einen Wechsel der Position oder Räumlichkeit und ermöglichen eine eigenständigere Bewegung. Die Handhabung des Hilfsmittels erfolgt eigenständig beziehungsweise durch Dritte.

Wer hat Anspruch auf Mobilitätshilfen?

  • Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Rutschbretter
  • Umsetz- und Aufrichthilfen
  • Drehscheiben
  • Umlagerungs- und Aufrichthilfen
  • Lifter
  • Mobile Rampen
  • Zweiräder mit Teleskopstützen für Kinder
  • Dreiräder für Kinder

Wie erhalten Sie Mobilitätshilfen?

  • Sie benötigen eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.
  • Gegegebenfalls eine Empfehlung des Medizinischen Dienstes oder Pflegefachkraft

Woher bekommen Sie Mobilitätshilfen?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.

Welche Mobilitätshilfen stehen Ihnen zu?

  • Die Art der Versorgung richtet sich nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung sowie den medizinischen Erfordernissen.
  • Die Versorgung sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

Welche Kosten sind für Mobilitätshilfen durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

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