Armprothesen

Was sind Armprothesen?

Armprothesen sind Körperersatzstücke, insbesondere zum funktionellen Ausgleich einer Behinderung nach einer Amputation oder Fehlbildung/Fehlanlage im Bereich der oberen Extremitäten.

Wer hat Anspruch auf eine Armprothese?

Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.

Welche Prothesen sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Handexartikulationsprothesen
  • Ellenbogenexartikulationsprothesen
  • Schulterprothesen
  • Finger-/Teilhandprothesen
  • Unterarmprothesen
  • Oberarmprothesen

Wie erhalten Sie eine Armprothese?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.

Woher bekommen Sie eine Armprothese?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.

Wie viele Armprothesen stehen Ihnen zu?

  • Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung.
  • Grundsätzlich erfolgt die Versorgung in einfacher Ausstattung.
  • Die Versorgung mit einer neuen Prothese kommt nur in Betracht, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich ist.

Welche Kosten sind für eine Armprothese durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

Weitere Informationen zu unseren Verträgen finden Sie im PDF (öffnet in einem neuen Fenster):